Anika Feger (CCP)
Certified Compliance Professional (CCP), Rechtsanwältin, Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, Bielefeld
Anika Feger ist Inhaberin des Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, wie auch Geschäftsführerin der Compliance Project Office GmbH jeweils mit dem Schwerpunkt auf die Beratung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur aufsichtsrechtskonformen Umsetzung regulatorischer Anforderungen in die Prozesse. Anika Feger verfügt außerdem über eine langjährige Berufserfahrung als Compliance- und Geldwäschebeauftragte sowie Justiziarin zum Bank- und Kapitalmarktrecht und war u.a. für eine deutschen Großbank sowie verschie- dene Privat- und Genossenschaftsbanken tätig.
Hartmut T. Renz
Rechtsanwalt, Partner STRATECO GmbH, Bad Homburg; Co-CEO, TRECCERT GmbH, Hannover
Hartmut T. Renz ist Rechtsanwalt, Partner der STRATECO GmbH in Bad Homburg , sowie Co-CEO der TRECCERT GmbH in Hannover. Davor war er Director der FCG Risk & Compliance GmbH in Frankfurt. Zuvor war er Head of Compliance bei der Citigroup Global Markets Europe AG. Als Group Chief Compliance Officer der LBBW Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart verantwortete er deren globale und konzernweite Compliance-Funktion. Davor hat er als Counsel im Frankfurter Büro von Kaye Scholer LLP in allen sowohl rechtlichen als auch strukturellen Fragen der Finanz- und Kapitalmarktregulierung beraten. Vor dieser Zeit hat er als Compliance-Beauftragter/Group Compliance Officer Capital Markets die Compliance-Stelle bei der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) in Frankfurt geleitet.
30.04.2024
30.04.2024
9:00 bis 17:00 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.090,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine hochwertige Dokumentation zum Download und ein Zertifikat gem. § 15 FAO über 6 Zeitstunden und 15 Minuten sowie zum Nachweis der Sachkunde gem. WpHGMaAnzV.
Veranstaltung - 1.090,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine hochwertige Dokumentation zum Download und ein Zertifikat gem. § 15 FAO über 6 Zeitstunden und 15 Minuten sowie zum Nachweis der Sachkunde gem. WpHGMaAnzV.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Erfahren Sie die aktuellen Anforderungen an die Überwachungshandlungen und Beratungsaufgaben der Compliance-Funktion zur konkreten Umsetzung der Product Governance-Regelungen unter Berücksichtigung vorhandener Vertriebsstrukturen, der ESG-Kriterien im Vertrieb und der Berücksichtigung des sog. Preis-Leistungs-Verhältnisses gem. EU Retail Investment Strategy.
Die Product Governance-Anforderungen nach MiFID II und die in den ESMA-Leitlinien definierten Angaben von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen bei den Kategorien Kundenziele und -bedürfnisse erfordern einen hohen Umsetzungsaufwand für Wertpapierdienstleistungsinstitute.
Mit der neuen EU-Kleinanlegerstrategie sind insb. Änderungen in Bezug auf die Gebührenstrukturen zu erwarten.
In diesem Praxisseminar erhalten Sie einen Überblick zu den aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Zielmarktdefinition, erfahren Ansätze zur praktischen Umsetzung, wie beispielsweise einer möglichen Ausgestaltung des Produktüberwachungsprozesses oder des Produktfreigabeverfahrens. Außerdem werden im Seminar die Entwicklungen der Nachhaltigkeitsregulierung vorgestellt und die Auswirkungen der ESG-Kriterien auf den Produktvertrieb erläutert.
Anika Feger
Anika Feger
Hartmut T. Renz
Hartmut T. Renz
Hartmut T. Renz
Anika Feger
Anika Feger
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Unter dem verkürzten Schlagwort Product Governance finden sich in der MiFID II zahlreiche Vorgaben für Finanzinstrumente beziehungsweise strukturierte Einlagen. Der vollständige Begriff lautet "Product Oversight and Governance" kurz POG.
In einer Beratungssituation erfordert die Auswahl des empfohlenen Instruments und seine Abstimmung mit den Anlagezielen und den persönlichen Verhältnissen inkl. Risikosituation eines Kunden eine genauere Analyse als die Zielmarktbeschreibung zu liefern in der Lage ist. Außerdem wirkt die Zielmarktvorgabe insoweit hinderlich, als portfoliobasierte Ansätze unzureichend berücksichtigt werden. Widersprüchlich ist beispielsweise die Einstufung von konservativ eingesetzten Termingeschäften, z. B. gedeckte Short-Puts zur Erwerbsvorbereitung oder gedeckte Short-Calls zur Generierung von zusätzlichen Prämieneinnahmen, in die höchste Risikoklasse.
Bei Gemeinschaftskonten bzw. depots, bei denen die Charakteristika der Kontoinhaber bezüglich der Kundenklassifizierung oder unterschiedlicher Kenntnisse und Erfahrungen divergieren, gibt es mit Blick auf den Abgleich zu Zielmarktvorgaben noch keine praktikable Lösung.
Im beratungsfreien Geschäft mit Selbstentscheidern wird durch die einschränkende Vorgabe des Zielmarktes den Kunden der Zugang zu bestimmten Finanzinstrumenten erschwert. Des Weiteren kann der Zielmarktabgleich zu praktischen Problemen führen, wenn ein Kunde einen Auftrag in einem Finanzinstrument platzieren möchte, für das ad hoc keine Zielmarktbewertung vorliegt. In diesem Fall müssen Beratungsgespräche oder Erwerbsvorgänge abgebrochen werden, was für den Kunden nachteilige Konsequenzen haben kann und mit dem Grundsatz der bestmöglichen Ausführung nicht vereinbar ist.
Diese Schulung ist eine Schwerpunktveranstaltung zur Ausgestaltung von Product Governance-Prozessen, da es sich um eine neue Anforderung gem. MiFID II handelt. Es erwartet Sie eine detaillierte Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen des Konzepteurs sowie eines Vertriebsunternehmens. Profitieren Sie insbesondere von der Besetzung des Referententeams mit einem Vertreter des Konzepteurs sowie des Vertriebsunternehmens aus dem Bereich Compliance, der in seinem Haus in dem jeweiligen Umsetzungsprojekt tätig ist.
Nach dem Besuch des Seminars haben Sie
Modernes Lernen mit der All-in-one-Weiterbildungsplattform beim FORUM Institut: Bei unseren Online-Weiterbildungen lernen Sie im Learning Space, unserer holistischen Lernumgebung mit vielen Funktionalitäten. So wird Ihre Selbstwirksamkeit und nachhaltiges Lernen unterstützt.
Sie bringen sich zu den Anforderungen an die WpHG-Compliance auf den aktuellsten Stand und bauen die geforderte Sachkunde für Compliance-Beauftragte (WpHG) oder deren Stellvertreter gemäß § 3 WpHGMaAnzV bzw. MaComp BT 1.3.1.3 auf.
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Seminarinhalt & Unterlagen Oktober 2023 (4,7 von 5 Sternen)
Online-Betreuung Oktober 2023 (5 von 5 Sternen)
Umfassend, praxisnah, intensiv... und mit einmaliger Atmosphäre - das ist die Praxistagung Geldwäsche 2024 in Berlin. ...
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Wir sind offiziell zertifiziert nach ISO 9001 und ISO 21001.
DetailsOnline: Vertriebsvorgaben aufsichtsrechtskonform umsetzen und Sachkundenachweis
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Ein umfassender Überblick zu allen aktuellen Themen der Product Governance - einschließlich ESG.
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