von Prof. Dr. Lucas F. Flöther und Pia Erdmann
Das BMJV hat im September mit dem Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (RL (EU) 2019/1023), insbesondere des „Präventiven Restrukturierungsrahmens“ (Art. 4 – 19 der RL)[1], die deutsche Sanierungs- und Restrukturierungsbranche in helle Aufregung versetzt.
Weniger als einen Monat danach liegt bereits der entsprechende Regierungsentwurf[2] vor. Das neue Gesetz soll schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Beitrag möchte die wichtigsten Neuerungen und deren Sprengkraft für das deutsche Sanierungsrecht skizzieren.
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Der Online-Lehrgang dient in erster Linie dazu, Ihr Know-how bei der Bearbeitung von Problemkrediten, bei der Umsetzung von Sanierungskonzepten oder der Entwicklung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der Insolvenz, zu aktualisieren und zu vertiefen. Zusätzlich zeigt er mit dem StaRUG die Kernpunkte des neuen, "dritten Weges" auf.