2024-12-16 2024-12-16 , online online, 1.080,- € zzgl. MwSt. Wolfgang Gabriel https://www.forum-institut.de/seminar/24123105-wirtschaftlich-berechtigte-und-peps-neuerungen-durch-die-eu-gw-verordnung-2024/referenten/24/24_12/24123105-online-seminar-wirtschaftlich-berechtigte-und-peps_gabriel-wolfgang.jpg Wirtschaftlich Berechtigte und PEPs - Neuerungen durch die EU GW-Verordnung 2024

Die korrekte Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) ist eine der wesentlichen Aufgaben im Kundenonboarding. Zur Geldwäscheprävention ist es unerlässlich Versuche den wB durch komplexe Firmenstrukturen zu verschleiern aufzudecken. Ziel des Online-Seminars ist es über das Analysieren komplexer Firmenstrukturen den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und ein Austausch über Fälle.

Themen: Wirtschaftlich Berechtigte und PEPs
  • Transparenzregister - Pflicht zur Einsicht/Umgang mit Unstimmigkeiten/Verhalten gegenüber dem Kunden
  • Auswirkungen des TraFinG als Vollregister; Neue Prüf- und Meldepflichten
  • Die Feststellung von wirtschaftlich Berechtigten insbesondere bei komplexen Eigentümerstrukturen
  • Fiktive wirtschaftlich Berechtigte und deren Besonderheiten
  • Politisch Exponierte Person (PEP): Konsequenzen aus der neuen Veröffentlichung der EU-Kommission von PEP-Funktionen
  • EU-AML-Package 2024 - Änderungen bei wirtschaftlich Berechtigten, PEP und Registern?
  • Digitale Umsetzung der Anforderungen zur wirtschaftlichen Berechtigung und PEP


Wer sollte teilnehmen?
Das Online-Seminar wendet sich an:
  • Geldwäschebeauftragte,
  • verantwortliche Geschäftsleitende und Mitarbeitende der AML-Einheiten
  • Compliance-Verantwortliche und deren Mitarbeitende
  • sowie alle, die Themen der Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung (aus Recht, Compliance, Revision, Zahlungsverkehr, Finanzen) bearbeiten.
Ziel: Wirtschaftlich Berechtigte und PEPs
Ziel ist die Umsetzung der aktuellen Anforderungen an die Geldwäscheprävention und -bekämpfung für Banken, Finanzdienstleister und sonstige Verpflichtete mit Fokus auf wB und PEPs.

Schwerpunkte sind die anstehenden Neuerungen aus dem EU-AML-Paket, der aktuellen Veröffentlichung der EUKommission zu PEP-Funktionen, den FAQ zum Transparenzregister sowie den BaFin AuA Allgemeiner und Besonderer Teil für Kreditinstitute. Zweifelsfragen aufgrund offener Punkte bei der Abstimmung zwischen BaFin und kreditwirtschaftlichen Verbänden werden intensiv behandelt. Die Auswirkungen für KYC und Aktualisierungen werden zunehmen. Zahlreiche Fragen sind zum Umgang mit dem Transparenzregister zu klären, insbesondere bei Prüfung und Feststellung von Unstimmigkeiten.

Die digitale Umsetzbarkeit dieser Anforderungen wird ebenso vorgestellt wie die Einschätzung, ob mit dem AML-Paket die angestrebte Harmonisierung der Anforderungen zum wirtschaftlich Berechtigten und PEP gelingen wird.
Ihr Nutzen

Nach dem Besuch des Online-Seminars sind Sie in der Lage:

  • Den wirtschaftlich Berechtigten auch bei komplexen Firmenstrukturen korrekt zu ermitteln und Verschleierungsversuche zu erkennen.
  • Das Transparenzregister effektiv zu nutzen, Unstimmigkeiten zu identifizieren und angemessen gegenüber Kunden zu handeln.
  • Die Auswirkungen des TraFinG und die neuen Prüf- und Meldepflichten zu verstehen und anzuwenden.
  • Mit PEPs umzugehen und die Konsequenzen der neuen EU-Kommissionsvorgaben zu PEP-Funktionen zu verstehen.
  • Die Änderungen des EU-AML-Pakets 2024 in Bezug auf wirtschaftlich Berechtigte, PEPs und Register zu implementieren.
  • Die digitalen Anforderungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und des Umgangs mit PEPs umzusetzen.

Online Seminar Wirtschaftlich Berechtigte und PEPs

Online-Seminar: Wirtschaftlich Berechtigte und PEPs

Ihre Vorteile/Nutzen
  • DeepDive zur Ermittlung des wB und fiktiven wB
  • FAQ des Transparenzregisters
  • Digitales KYC
  • Teilnehmerstimme "inhaltlich sehr gute Veranstaltung mit den richtigen Dozenten"

Webcode 24123105

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Mareike Gerhold
Stellv. Bereichsleiterin Financial Services

+49 6221 500-780
m.gerhold@forum-institut.de

Details

Die korrekte Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) ist eine der wesentlichen Aufgaben im Kundenonboarding. Zur Geldwäscheprävention ist es unerlässlich Versuche den wB durch komplexe Firmenstrukturen zu verschleiern aufzudecken. Ziel des Online-Seminars ist es über das Analysieren komplexer Firmenstrukturen den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und ein Austausch über Fälle.

Themen: Wirtschaftlich Berechtigte und PEPs

  • Transparenzregister - Pflicht zur Einsicht/Umgang mit Unstimmigkeiten/Verhalten gegenüber dem Kunden
  • Auswirkungen des TraFinG als Vollregister; Neue Prüf- und Meldepflichten
  • Die Feststellung von wirtschaftlich Berechtigten insbesondere bei komplexen Eigentümerstrukturen
  • Fiktive wirtschaftlich Berechtigte und deren Besonderheiten
  • Politisch Exponierte Person (PEP): Konsequenzen aus der neuen Veröffentlichung der EU-Kommission von PEP-Funktionen
  • EU-AML-Package 2024 - Änderungen bei wirtschaftlich Berechtigten, PEP und Registern?
  • Digitale Umsetzung der Anforderungen zur wirtschaftlichen Berechtigung und PEP


Wer sollte teilnehmen?
Das Online-Seminar wendet sich an:
  • Geldwäschebeauftragte,
  • verantwortliche Geschäftsleitende und Mitarbeitende der AML-Einheiten
  • Compliance-Verantwortliche und deren Mitarbeitende
  • sowie alle, die Themen der Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung (aus Recht, Compliance, Revision, Zahlungsverkehr, Finanzen) bearbeiten.

Ziel: Wirtschaftlich Berechtigte und PEPs

Ziel ist die Umsetzung der aktuellen Anforderungen an die Geldwäscheprävention und -bekämpfung für Banken, Finanzdienstleister und sonstige Verpflichtete mit Fokus auf wB und PEPs.

Schwerpunkte sind die anstehenden Neuerungen aus dem EU-AML-Paket, der aktuellen Veröffentlichung der EUKommission zu PEP-Funktionen, den FAQ zum Transparenzregister sowie den BaFin AuA Allgemeiner und Besonderer Teil für Kreditinstitute. Zweifelsfragen aufgrund offener Punkte bei der Abstimmung zwischen BaFin und kreditwirtschaftlichen Verbänden werden intensiv behandelt. Die Auswirkungen für KYC und Aktualisierungen werden zunehmen. Zahlreiche Fragen sind zum Umgang mit dem Transparenzregister zu klären, insbesondere bei Prüfung und Feststellung von Unstimmigkeiten.

Die digitale Umsetzbarkeit dieser Anforderungen wird ebenso vorgestellt wie die Einschätzung, ob mit dem AML-Paket die angestrebte Harmonisierung der Anforderungen zum wirtschaftlich Berechtigten und PEP gelingen wird.

Ihr Nutzen

Nach dem Besuch des Online-Seminars sind Sie in der Lage:

  • Den wirtschaftlich Berechtigten auch bei komplexen Firmenstrukturen korrekt zu ermitteln und Verschleierungsversuche zu erkennen.
  • Das Transparenzregister effektiv zu nutzen, Unstimmigkeiten zu identifizieren und angemessen gegenüber Kunden zu handeln.
  • Die Auswirkungen des TraFinG und die neuen Prüf- und Meldepflichten zu verstehen und anzuwenden.
  • Mit PEPs umzugehen und die Konsequenzen der neuen EU-Kommissionsvorgaben zu PEP-Funktionen zu verstehen.
  • Die Änderungen des EU-AML-Pakets 2024 in Bezug auf wirtschaftlich Berechtigte, PEPs und Register zu implementieren.
  • Die digitalen Anforderungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und des Umgangs mit PEPs umzusetzen.

Programm

von 9:00 bis 17:00 Uhr

Dr. Gernot Rößler

Regelung zum (fiktiven) wB und PEP
  • Status quo EU-Geldwäscherichtlinie
  • Politisch exponierte Personen (PEP)
  • Wirtschaftlich Berechtigte (wB) & Fiktive wirtschaftlich Berechtigte (fwB)

BaFin-AuAs AT + BT
  • Auslegung GwG für alle BaFin-beaufsichtigten Verpflichteten
  • AuAs BT: Spezialthemen für Banken
  • Spezialfinanzierungen - Förderfinanzierungen

Änderungen im Transparenzregister und SDG II
  • Änderungen beim Transparenzregister
  • Änderung beim Register - zum Vollregister Transparenzregister seit 1.1.2023 nach SDG II

Wolfgang Gabriel

Feststellung von wB und PEP - Spezialfälle
  • Die Feststellung des wB
  • Fallkonstellationen
  • Treuhandkonten BaFin AuA - AT/BT
  • Mietkautionskonten: Einzel, Sammel
  • Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter
  • Publikumsfonds/Spezialfonds
  • Börsen: D - EU - Drittstaaten
  • Körperschaften und Anstalten
  • Private Gesellschaften (GmbH u.a.) mit öR-Gesellschaftern

Kim Malte Träris

Digitales KYC (KI)
  • Was ist "digitales KYC"?
  • KYC-Service-Anbieter
  • Detailanalyse: Digitale KYC-Dienstleistungen
  • Bedarfsanalyse - Fazit

Wolfgang Gabriel

FAQ zum Transparenzregister und Umgang mit Unstimmigkeits-meldungen
  • Transparenzregister FAQ Stand 25.05.2022 - Neuerungen - Update zum 05. Mai 2023
  • Transparenzregister FAQ zu Unstimmigkeitsmeldungen
  • Konsequenzen aus der Liste von PEP-Funktionen der EU-Kommission
    • Welche Anpassungen sind im Datenbestand erforderlich bzw. müssen bei der nächsten KYC-Aktualisierung berücksichtigt werden?

Dr. Gernot Rößler

EU-AML-Package 2024 mit GW-Verordnung und 6. Richtlinie/Entscheidung des EuGH zur EU-Richtlinie
  • Neue wB-Definition
  • Ausweitung PEP-Anwendungsbereich
  • Striktere Aktualisierungsvorgaben
  • AMLA: Neue EU-GW-Aufsichtsbehörde

Weitere Infos? Gern

PEP - was ist das eigentlich?

Unter politisch exponierten Personen (PEPs) versteht man Träger/in oder ehemalige Träger/in von wichtigen öffentlichen Ämtern, wie beispielsweise Staats- und Regierungschef*innen, Parlamentsmitglieder, Minister*innen, Staatssekretär*innen, Mitglieder der Führungsetagen von Zentralbanken, Botschafter*innen und hochrangige Offizier*innen. Die Definition in § 6 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umfasst auch Familienmitglieder dieser Personen.
In der Schweiz ist die Definition politisch exponierter Personen in Artikel 2a des Geldwäschereigesetztes zu finden. Das österreichische Gesetz diskutiert PEPs in Artikel 2 Z 72 des Bankwesengesetzes (BWG) und in der Liechtensteiner Gesetzgebung befasst sich Artikel 3 Abs. 1 und 2 des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) mit dem Thema.

Die Definitionen ähneln inhaltlich alle der deutschen. Da PEPs einflussreiche Positionen besetzen, geht man davon aus, dass von ihnen ein hohes Risiko ausgeht, was Geldwäscherei, Bestechung, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung angeht

Änderungen durch die AuAs

Auch die AuAs lieferten wichtige Konkretisierungen und Klarstellungen. So bringen zum Beispiel die detaillierten Vorgaben zur Ermittlung von mehrstufigen Beteiligungsstrukturen viel Arbeit für Sie.

Bei der Ermittlung des wB nach § 3 Abs.2 GwG ist laut AuAs auf Kapitalanteile und Stimmrechte abzustellen, um ein umfassendes Bild der Eigentums- und Kontrollstruktur zu erhalten. Nicht ausreichend ist folglich das alleinige Abstellen auf die Angaben im Handelsregister.

Zur Abklärung der Eigentums- und Kontrollstruktur zur Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten fordert die BaFin komplexere Strukturen schematisch-grafischen darzustellen, um die wesentlichen Beteiligungen der Eigentums- und Kontrollstruktur zu dokumentieren. Diese Dokumentationsvorgabe bedeutet für Sie als Verpflichteter, dass sie nun definieren müssen, welche Strukturen als komplexer gelten und welche konkrete(n) Darstellungsform(en) den Vorgaben der AuAs entsprechen.

Diskrepanzmeldungen an das Transparenzregister

Problematischer sind Abweichungen, die auf eher weichen Erkenntnissen beruhen. Das wäre z.B. der Fall, wenn einem Verpflichteten bekannt wird, dass
es eine oder mehrere weitere Person(en) neben den offiziell bekannten wirtschaftlich Berechtigten gibt, welche mittelbar beherrschenden Einfluss auf den Vertragspartner/in haben.

Was also tun?

Hier muss eine Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG erfolgen! Das kann unter Umständen dazu führen, dass später der betroffene und gemeldete neue wirtschaftlich Berechtigte vom Bundesverwaltungsamt einen Bußgeldbescheid erhält. Daraufhin könnte dieser nachgemeldete angeblich wirtschaftlich Berechtigte möglicherweise monieren, dass die Meldung nach § 23a GwG zu Unrecht erfolgt ist und er daher einen Schadensersatzanspruch geltend macht.

Solche und andere Fragestellung bearbeiten die erfahrenen Referenten dieses Lehrgangs mit Ihnen.

LIVE-Online-Seminar - so funktioniert es

Die Veranstaltung findet live und interaktiv über unseren Learning Space statt, in den die Zoom-Applikation integriert ist (keine Software-Installation erforderlich!)

Keine ZOOM-Berechtigung?

Bitte kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen gerne Alternativen für die Teilnahme an unserem Online-Seminar an.

Zugangsdaten und Einwahl

Sie loggen sich unter https://members.forum-institut.de/login mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem Passwort in das Kundenportal ein. Bitte stellen Sie vor dem Veranstaltungstag sicher, dass Sie Zugang zum Kundenportal haben. Am Veranstaltungstag starten Sie im Kundenportal Ihre Online-Weiterbildung direkt in der jeweiligen Veranstaltung mit dem Button "Teilnehmen".

Inhouse Schulung

Sie haben Interesse an einer Inhouse Schulung zu diesem Thema? Sprechen Sie uns einfach an unter 06221 500-825 oder j.welz@forum-institut.de beraten wir Sie gern.

Weiterbildungsnachweis / Sachkundenachweis

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen zum Nachweis der erforderlichen - aus §§ 6 und 7 GwG abgeleiteten - fachlichen Qualifikation und Weiterbildung sowie für die Anwaltschaft nach FAO! Sie erhalten ein Zertifikat, das dieses bestätigt.

Dokumentation, Arbeitsunterlagen und Zertifikat

Die Dokumentation zur Veranstaltung und eventuelle zusätzliche Arbeitsunterlagen zum Ausdrucken stehen im Kundenportal spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung für Sie bereit. Bei einigen Seminaren folgen darüber hinaus Unterlagen im Nachgang (Workshop-Ergebnisse, etc.). Diese finden Sie nach Ihrer Teilnahme in Ihrem Kundenkonto zusammen mit Ihrem Zertifikat.

Benötigte Technik

  • Wir empfehlen den Browser Microsoft Edge in der aktuellen Version. Für Windows User ist auch Google Chrome möglich.
  • Sie benötigen eine stabile Internetverbindung. Verwenden Sie bitte keine VPN-Verbindung.
  • Überprüfen Sie bitte vorab, ob Ihr Mikrofon beziehungsweise Ihr Headset und Ihre Kamera funktionsfähig sind.

Teilnahmezertifikat

Teilnehmende aus Versicherungen stellen wir gerne auf Anfrage ein Teilnahmezertifikat aus, das den Anforderungen gemäß IDD entspricht.

Technik-Support

Sollte es bei der Einwahl zu Ihrer Online-Weiterbildung Schwierigkeiten geben, steht Ihnen unser Technik-Support unter der Telefonnummer 06221 500-535 zur Verfügung.

PreMeeting & Technik-Test

Unseren Learning Space kennenlernen und Sicherheit gewinnen: Sie können kostenlos an einem unserer PreMeetings teilnehmen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine und Zugangsdaten zu unseren PreMeetings finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Es ist ein unverbindliches Angebot für alle Kund*innen und keine Voraussetzung für Ihre Teilnahme. Sollte kein Termin eines PreMeetings für Sie passen, Sie jedoch einen Technik-Check vorab wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

Nachhaltigkeitsinitiative

Sie möchten unseren Newsletter erhalten und/oder Informationen per Mail? Schreiben Sie uns unter Angabe Ihrer Schwerpunktthemen an j.welz@forum-institut.de

Gruppenrabatt

Sie möchten als Team teilnehmen? Sprechen Sie uns an für Ihren Gruppenrabatt. Wir beraten Sie gern: m.gerhold@forum-institut.de

Das zeichnet unsere Veranstaltungen aus

von 5 Sternen aller Bewertungen aus 2023

von 5 Sternen auf Trustpilot.de = gut

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Weiterführend

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Praxisbeispiele, praxisgerechte Lösungsansätze


Sehr empfehlenswert


Sehr praxisnahe Erläuterungen und Fallbeispiele

Vertiefung der Themen wirtschaftliche Berechtigte und Peps. Erwartungen wurden erfüllt.

Referenten waren gut und fachlich sehr versiert

Gutes Seminar bezüglich Peps und wirtschaftlicher Berechtigter. Auffrischung aktueller Themen.