Anika Feger (CCP)
Rechtsanwältin, Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE; Geschäftsführerin, Compliance Project Office GmbH, Berlin
Anika Feger ist Inhaberin des Compliance Law Office, FEGER RECHTSANWÄLTE, wie auch Geschäftsführerin der Compliance Project Office GmbH, jeweils mit dem Schwerpunkt auf die Beratung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur aufsichtsrechtskonformen Umsetzung regulatorischer Anforderungen in die Prozesse. Anika Feger verfügt außerdem über eine langjährige Berufserfahrung als Compliance- und Geldwäschebeauftragte sowie Justiziarin zum Bank- und Kapitalmarktrecht und war u.a. für eine deutsche Großbank sowie verschiedene Privat- und Genossenschaftsbanken tätig.
David Paal
Compliance Officer, Unternehmenskundenbank Deutschland, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
David Paal ist Wirtschaftsjurist und Certified Compliance Professional und seit 2021 Teamleiter im Compliance-Team für die Unternehenskundenbank der Deutsche Bank AG in Frankfurt. Zuvor war Herr Paal für sechs Jahre im Compliance-Team der Privatkundenbank der Deutsche Bank AG. Davor war er für rund dreieinhalb Jahre registrierter Compliance-Beauftragter in der Genossenschaftlichen Finanzgruppe, tätig für ein Auslagerungsunternehmen innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe. In seiner ersten Berufsstation war Herr Paal für rund zweieinhalb Jahre bei der BaFin tätig. Nebenberuflich ist Herr Paal Lehrbeauftragter an der Hochschule Mainz für Risikomanagement und Compliance sowie Seminarreferent in Compliance-Fachthemen.
07.10.2025
07.10.2025
14:00 - 17:15 Uhr | 09:00 - 12:30 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.190,- € zzgl. MwSt.
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Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Die BaFin hat ihre MaComp überarbeitet und die neue Fassung am 15.07.21 veröffentlicht. Die überarbeiteten ESMA-Leitlinien berücksichtigen insbesondere das Product-Governance-Regime und die daraus resultierenden Änderungen für die Compliance-Funktion. Erfahren Sie aktuelle Anforderungen und Umsetzungstipps bezüglich Product Governance, Produktfreigabe und -überwachung sowie ESG-Kriterien.
Die Product Governance-Anforderungen nach MiFID II und die in den ESMA-Leitlinien definierten Angaben von nachhaltigkeitsbezogenen Zielen bei den Kategorien Kundenziele und -bedürfnisse erfordern einen hohen Umsetzungsaufwand für Wertpapierdienstleistungsinstitute.
Mit der neuen EU-Kleinanlegerstrategie werden z.B. Anforderungen zu einem sog. Preisbildungsverfahren eingeführt.
In diesem Praxisseminar erhalten Sie einen Überblick zu den aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Zielmarktdefinition, erfahren Ansätze zur praktischen Umsetzung, wie beispielsweise einer möglichen Ausgestaltung des Produktüberwachungsprozesses oder des Produktfreigabeverfahrens. Außerdem werden im Seminar die Entwicklungen der Nachhaltigkeitsregulierung vorgestellt und die Auswirkungen der ESG-Kriterien auf den Produktvertrieb erläutert.
Kooperationsveranstaltung mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten 10% Rabatt. Bitte bei der Anmeldung "Mitglied FrAK" angeben.
Get together & Vorstellungsrunde
Anika Feger
Anika Feger, David Paal
Vitalpause
Anika Feger, David Paal
Vitalpause
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Mittagspause
Anika Feger, David Paal
Vitalpause
Anika Feger, David Paal
David Paal
Anika Feger, David Paal
Ende des Seminars
Der "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance" ist mit mehr als 160 Mitgliedern der größte, verbandsübergreifende Compliance-Arbeitskreis des Finanzgewerbes. Die Voll-Mitgliedschaft in diesem Praktiker-Zirkel ist ausschließlich Inhouse Compliance- & Governance-Verantwortlichen und -Entscheidern vorbehalten.
Sie haben keine ZOOM-Berechtigung? Dürfen oder möchten Zoom nicht nutzen und könnten deshalb nicht online teilnehmen? Wir bieten alternative Streams über youtube oder/und vimeo. Melden Sie sich bitte frühzeitig bei mir für weitere Informationen und den technischen Ablauf.
Online-Schulungen komplett auf Ihr Haus geschnitten! Jetzt anfragen unter: j.welz@forum-institut.de oder auf www.forum-institut.de/seminar/2112369-mifid-ii-inhouse-module informieren.
Die Veranstaltung findet live und interaktiv über unseren Learning Space statt, in den die Zoom-Applikation integriert ist (keine Software-Installation erforderlich!)
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Sie loggen sich unter https://members.forum-institut.de/login mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem Passwort in das Kundenportal ein. Bitte stellen Sie vor dem Veranstaltungstag sicher, dass Sie Zugang zum Kundenportal haben. Am Veranstaltungstag starten Sie im Kundenportal Ihre Online-Weiterbildung direkt in der jeweiligen Veranstaltung mit dem Button "Teilnehmen".
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Die Dokumentation zur Veranstaltung und eventuelle zusätzliche Arbeitsunterlagen zum Ausdrucken stehen im Kundenportal spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung für Sie bereit. Bei einigen Seminaren folgen darüber hinaus Unterlagen im Nachgang (Workshop-Ergebnisse, etc.). Diese finden Sie nach Ihrer Teilnahme in Ihrem Kundenkonto zusammen mit Ihrem Zertifikat.
Bitte kontaktieren Sie uns, wir bieten Ihnen gerne Alternativen für die Teilnahme an unserem Online-Seminar an.
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Sollte es bei der Einwahl zu Ihrer Online-Weiterbildung Schwierigkeiten geben, steht Ihnen unser Technik-Support unter der Telefonnummer 06221 500-535 zur Verfügung.
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Sie haben Interesse an einer Inhouse Schulung zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot: j.welz@forum-institut.de.
In einer Beratungssituation erfordert die Auswahl des empfohlenen Instruments und seine Abstimmung mit den Anlagezielen und den persönlichen Verhältnissen inkl. Risikosituation eines Kunden eine genauere Analyse als die Zielmarktbeschreibung zu liefern in der Lage ist. Außerdem wirkt die Zielmarktvorgabe insoweit hinderlich, als portfoliobasierte Ansätze unzureichend berücksichtigt werden. Widersprüchlich ist beispielsweise die Einstufung von konservativ eingesetzten Termingeschäften, z. B. gedeckte Short-Puts zur Erwerbsvorbereitung oder gedeckte Short-Calls zur Generierung von zusätzlichen Prämieneinnahmen, in die höchste Risikoklasse.
Bei Gemeinschaftskonten bzw. depots, bei denen die Charakteristika der Kontoinhaber bezüglich der Kundenklassifizierung oder unterschiedlicher Kenntnisse und Erfahrungen divergieren, gibt es mit Blick auf den Abgleich zu Zielmarktvorgaben noch keine praktikable Lösung.
Im beratungsfreien Geschäft mit Selbstentscheidern wird durch die einschränkende Vorgabe des Zielmarktes den Kunden der Zugang zu bestimmten Finanzinstrumenten erschwert. Des Weiteren kann der Zielmarktabgleich zu praktischen Problemen führen, wenn ein Kunde einen Auftrag in einem Finanzinstrument platzieren möchte, für das ad hoc keine Zielmarktbewertung vorliegt. In diesem Fall müssen Beratungsgespräche oder Erwerbsvorgänge abgebrochen werden, was für den Kunden nachteilige Konsequenzen haben kann und mit dem Grundsatz der bestmöglichen Ausführung nicht vereinbar ist.
Unseren Learning Space kennenlernen und Sicherheit gewinnen: Sie können kostenlos an einem unserer PreMeetings teilnehmen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine und Zugangsdaten zu unseren PreMeetings finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Es ist ein unverbindliches Angebot für alle Kund*innen und keine Voraussetzung für Ihre Teilnahme. Sollte kein Termin eines PreMeetings für Sie passen, Sie jedoch einen Technik-Check vorab wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
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Online-Schulungen komplett auf Ihr Haus geschnitten! Jetzt anfragen unter: j.welz@forum-institut.de oder auf www.forum-institut.de/seminar/2112369-mifid-ii-inhouse-module informieren.
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Unter dem verkürzten Schlagwort Product Governance finden sich in der MiFID II zahlreiche Vorgaben für Finanzinstrumente beziehungsweise strukturierte Einlagen. Der vollständige Begriff lautet "Product Oversight and Governance" kurz POG.
Unter dem verkürzten Schlagwort Product Governance finden sich in der MiFID II zahlreiche Vorgaben für Finanzinstrumente beziehungsweise strukturierte Einlagen. Der vollständige Begriff lautet "Product Oversight and Governance" kurz POG.
Unter dem verkürzten Schlagwort Product Governance finden sich in der MiFID II zahlreiche Vorgaben für Finanzinstrumente beziehungsweise strukturierte Einlagen. Der vollständige Begriff lautet "Product Oversight and Governance" kurz POG.
In einer Beratungssituation erfordert die Auswahl des empfohlenen Instruments und seine Abstimmung mit den Anlagezielen und den persönlichen Verhältnissen inkl. Risikosituation eines Kunden eine genauere Analyse als die Zielmarktbeschreibung zu liefern in der Lage ist. Außerdem wirkt die Zielmarktvorgabe insoweit hinderlich, als portfoliobasierte Ansätze unzureichend berücksichtigt werden. Widersprüchlich ist beispielsweise die Einstufung von konservativ eingesetzten Termingeschäften, z. B. gedeckte Short-Puts zur Erwerbsvorbereitung oder gedeckte Short-Calls zur Generierung von zusätzlichen Prämieneinnahmen, in die höchste Risikoklasse.
Bei Gemeinschaftskonten bzw. depots, bei denen die Charakteristika der Kontoinhaber bezüglich der Kundenklassifizierung oder unterschiedlicher Kenntnisse und Erfahrungen divergieren, gibt es mit Blick auf den Abgleich zu Zielmarktvorgaben noch keine praktikable Lösung.
Im beratungsfreien Geschäft mit Selbstentscheidern wird durch die einschränkende Vorgabe des Zielmarktes den Kunden der Zugang zu bestimmten Finanzinstrumenten erschwert. Des Weiteren kann der Zielmarktabgleich zu praktischen Problemen führen, wenn ein Kunde einen Auftrag in einem Finanzinstrument platzieren möchte, für das ad hoc keine Zielmarktbewertung vorliegt. In diesem Fall müssen Beratungsgespräche oder Erwerbsvorgänge abgebrochen werden, was für den Kunden nachteilige Konsequenzen haben kann und mit dem Grundsatz der bestmöglichen Ausführung nicht vereinbar ist.
In einer Beratungssituation erfordert die Auswahl des empfohlenen Instruments und seine Abstimmung mit den Anlagezielen und den persönlichen Verhältnissen inkl. Risikosituation eines Kunden eine genauere Analyse als die Zielmarktbeschreibung zu liefern in der Lage ist. Außerdem wirkt die Zielmarktvorgabe insoweit hinderlich, als portfoliobasierte Ansätze unzureichend berücksichtigt werden. Widersprüchlich ist beispielsweise die Einstufung von konservativ eingesetzten Termingeschäften, z. B. gedeckte Short-Puts zur Erwerbsvorbereitung oder gedeckte Short-Calls zur Generierung von zusätzlichen Prämieneinnahmen, in die höchste Risikoklasse.
Bei Gemeinschaftskonten bzw. depots, bei denen die Charakteristika der Kontoinhaber bezüglich der Kundenklassifizierung oder unterschiedlicher Kenntnisse und Erfahrungen divergieren, gibt es mit Blick auf den Abgleich zu Zielmarktvorgaben noch keine praktikable Lösung.
Im beratungsfreien Geschäft mit Selbstentscheidern wird durch die einschränkende Vorgabe des Zielmarktes den Kunden der Zugang zu bestimmten Finanzinstrumenten erschwert. Des Weiteren kann der Zielmarktabgleich zu praktischen Problemen führen, wenn ein Kunde einen Auftrag in einem Finanzinstrument platzieren möchte, für das ad hoc keine Zielmarktbewertung vorliegt. In diesem Fall müssen Beratungsgespräche oder Erwerbsvorgänge abgebrochen werden, was für den Kunden nachteilige Konsequenzen haben kann und mit dem Grundsatz der bestmöglichen Ausführung nicht vereinbar ist.
Diese Schulung ist eine Schwerpunktveranstaltung zur Ausgestaltung von Product Governance-Prozessen, da es sich um eine neue Anforderung gem. MiFID II handelt. Es erwartet Sie eine detaillierte Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen des Konzepteurs sowie eines Vertriebsunternehmens. Profitieren Sie insbesondere von der Besetzung des Referententeams mit einem Vertreter des Konzepteurs sowie des Vertriebsunternehmens aus dem Bereich Compliance, der in seinem Haus in dem jeweiligen Umsetzungsprojekt tätig ist.
Nach dem Besuch des Seminars haben Sie
Wie erfolgt die Product Governance Compliance-Berichterstattung bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die sowohl als Konzepteur als auch als Vertriebsunternehmen tätig sind?
Welchen Inhalt muss der Product Governance Compliance-Bericht aufweisen?
Was ist der erste Berichtszeitraum für den Product Governancen Compliance-Bericht?
... erhalten Sie auf der BaFin Webseite: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/WA/ae_040518_faq_mifid2_wohlverhaltenregeln.html oder detailliert auf diesem Seminar.
Diese Schulung ist eine Schwerpunktveranstaltung zur Ausgestaltung von Product Governance-Prozessen, da es sich um eine neue Anforderung gem. MiFID II handelt. Es erwartet Sie eine detaillierte Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen des Konzepteurs sowie eines Vertriebsunternehmens. Profitieren Sie insbesondere von der Besetzung des Referententeams mit einem Vertreter des Konzepteurs sowie des Vertriebsunternehmens aus dem Bereich Compliance, der in seinem Haus in dem jeweiligen Umsetzungsprojekt tätig ist.
Diese Schulung ist eine Schwerpunktveranstaltung zur Ausgestaltung von Product Governance-Prozessen, da es sich um eine neue Anforderung gem. MiFID II handelt. Es erwartet Sie eine detaillierte Darstellung der unterschiedlichen Sichtweisen des Konzepteurs sowie eines Vertriebsunternehmens. Profitieren Sie insbesondere von der Besetzung des Referententeams mit einem Vertreter des Konzepteurs sowie des Vertriebsunternehmens aus dem Bereich Compliance, der in seinem Haus in dem jeweiligen Umsetzungsprojekt tätig ist.
Nach dem Besuch des Seminars haben Sie
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Im zweiten Halbjahr 2018 fand eine Marktuntersuchung zu den neuen Product-Governance-Vorgaben nach MiFID II statt. Darin befragte die BaFin 55 Institute nach dem Stand der Umsetzung: 25 Finanzdienstleistungsinstitute, fünf Wertpapierhandelsbanken sowie 25 Banken und Sparkassen. Im Fokus standen die Prozesse, welche die Institute in ihrer Rolle als Konzepteure und Vertriebsunternehmen eingerichtet hatten. Ein insgesamt positives Bild: Die Umsetzung der Product-Governance-Vorgaben ist im Wesentlichen erfolgreich verlaufen. Was die Bestimmung des Zielmarkts angeht, erscheinen zwar vereinzelt die Ausführungen zu bestimmten Zielmarktkategorien verbesserungswürdig. Die Marktuntersuchung zeigte, dass es kleineren Instituten immer schwerer fällt, die komplexen und umfangreichen neuen Vorgaben neben ihrem Tagesgeschäft umzusetzen. Die größeren Häuser hingegen standen vor der Herausforderung, die neuen Prozesse in das Gefüge bereits bestehender Prozesse einzufügen. Die BaFin bietet daher Hilfestellung an etwa in Gestalt der MaComp, der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Sie bringen sich zu den Anforderungen an die WpHG-Compliance auf den aktuellsten Stand und bauen die geforderte Sachkunde für Compliance-Beauftragte (WpHG) oder deren Stellvertreter gemäß § 3 WpHGMaAnzV bzw. MaComp BT 1.3.1.3 auf.
Wie erfolgt die Product Governance Compliance-Berichterstattung bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die sowohl als Konzepteur als auch als Vertriebsunternehmen tätig sind?
Welchen Inhalt muss der Product Governance Compliance-Bericht aufweisen?
Was ist der erste Berichtszeitraum für den Product Governancen Compliance-Bericht?
... erhalten Sie auf der BaFin Webseite: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/WA/ae_040518_faq_mifid2_wohlverhaltenregeln.html oder detailliert auf diesem Seminar.
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Welchen Inhalt muss der Product Governance Compliance-Bericht aufweisen?
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Im zweiten Halbjahr 2018 fand eine Marktuntersuchung zu den neuen Product-Governance-Vorgaben nach MiFID II statt. Darin befragte die BaFin 55 Institute nach dem Stand der Umsetzung: 25 Finanzdienstleistungsinstitute, fünf Wertpapierhandelsbanken sowie 25 Banken und Sparkassen. Im Fokus standen die Prozesse, welche die Institute in ihrer Rolle als Konzepteure und Vertriebsunternehmen eingerichtet hatten. Ein insgesamt positives Bild: Die Umsetzung der Product-Governance-Vorgaben ist im Wesentlichen erfolgreich verlaufen. Was die Bestimmung des Zielmarkts angeht, erscheinen zwar vereinzelt die Ausführungen zu bestimmten Zielmarktkategorien verbesserungswürdig. Die Marktuntersuchung zeigte, dass es kleineren Instituten immer schwerer fällt, die komplexen und umfangreichen neuen Vorgaben neben ihrem Tagesgeschäft umzusetzen. Die größeren Häuser hingegen standen vor der Herausforderung, die neuen Prozesse in das Gefüge bereits bestehender Prozesse einzufügen. Die BaFin bietet daher Hilfestellung an etwa in Gestalt der MaComp, der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Im zweiten Halbjahr 2018 fand eine Marktuntersuchung zu den neuen Product-Governance-Vorgaben nach MiFID II statt. Darin befragte die BaFin 55 Institute nach dem Stand der Umsetzung: 25 Finanzdienstleistungsinstitute, fünf Wertpapierhandelsbanken sowie 25 Banken und Sparkassen. Im Fokus standen die Prozesse, welche die Institute in ihrer Rolle als Konzepteure und Vertriebsunternehmen eingerichtet hatten. Ein insgesamt positives Bild: Die Umsetzung der Product-Governance-Vorgaben ist im Wesentlichen erfolgreich verlaufen. Was die Bestimmung des Zielmarkts angeht, erscheinen zwar vereinzelt die Ausführungen zu bestimmten Zielmarktkategorien verbesserungswürdig. Die Marktuntersuchung zeigte, dass es kleineren Instituten immer schwerer fällt, die komplexen und umfangreichen neuen Vorgaben neben ihrem Tagesgeschäft umzusetzen. Die größeren Häuser hingegen standen vor der Herausforderung, die neuen Prozesse in das Gefüge bereits bestehender Prozesse einzufügen. Die BaFin bietet daher Hilfestellung an etwa in Gestalt der MaComp, der Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Sie benötigen einen internetfähigen PC, Notebook Tablet oder Smartphone. Eine stabile Internetverbindung. Internet-Explorer ab Version 8.0, Mozilla Firefox oder Google Chrome funktionieren gut.
Zur Übertragung des Tons benötigen Sie Headset, Lautsprecher oder Telefon.
Sie können im Vorfeld einen Technik-Check durchführen, unter: https://zoom.us/test
Das FORUM Institut ist Sieger in der Kategorie "SonderAWARD: eLearning-Innovation"! Lesen Sie hier: https://www.forum-institut.de/e-learning-award-2022
Sie bringen sich zu den Anforderungen an die WpHG-Compliance auf den aktuellsten Stand und bauen die geforderte Sachkunde für Compliance-Beauftragte (WpHG) oder deren Stellvertreter gemäß § 3 WpHGMaAnzV bzw. MaComp BT 1.3.1.3 auf.
Bewertung GESAMTEINDRUCK: 4,8 von 5 Sternen (Oktober 2024)
Bewertung PRAXISNUTZEN: 4,8 von 5 Sternen (Oktober 2024)
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Hier erarbeiten Sie mit erfahrenen Praktiker*innen die aktuellen Anforderungen nach MaRisk, WpHG und MaComp. ...damit Si...
Mit MiFID II müssen Mitarbeitende der Vermögensverwaltung jährlich ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu...
Wir möchten die Papierflut reduzieren - dürfen wir Sie per Mail informieren? Schreiben Sie an j.welz@forum-institut.de!
DetailsOnline: Vertriebsvorgaben aufsichtsrechtskonform umsetzen und Sachkundenachweis
DetailsOrientierungshilfe für die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.
DetailsSo urteilen Ihre Kollegen (Stand 10-2019):
Guter Mix, Einbeziehung von Teilnehmern, Aktualität der Inhalte, Praxisbezogen
So urteilen Ihre Kollegen (Stand 10-2019):
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Fachlich qualifizierte Referenten, die einen praxisnahen Überblick zu dem Thema geben