Mit Auszügen zu den Pflichtinformationen des TKG
Präsentiert von Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Datenschutz ist vielfältig – und so auch die zahlreichen Regelungen, die sich derzeit noch in vielen Gesetzen finden. Neben supranationalen Rechtsakten wie der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) existieren ebenfalls mehrere nationale Regelungen wie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Kommunikation ist jedoch vor allem aufgrund immer neuer Technologien im stetigen Wandel. Daraus ist Bedarf an einer einheitlichen und klaren Regelung entstanden.
Dieser Aufgabe hat sich das TDDDG angenommen. Es dient dabei unter anderem der Umsetzung der bereits 2002 in Kraft getretenen ePrivacy-Richtlinie. Daneben hat der Bundesgesetzgeber noch das TKG modernisiert, um alle Schutzbereiche ausreichend abzudecken.
Beide Gesetze (TDDDG und TKG) sind zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.
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