Sie sind/werden Informationsbeauftragte nach § 74a AMG? Dann haben Sie eine zentrale Position im Unternehmen und sind insbesondere dafür verantwortlich, dass die Kennzeichnung, die Packungsbeilage, die Fachinformation & die Werbung mit dem Inhalt der Zulassung übereinstimmen. Diese Aufgabe können Sie nur mit "bestem Praxiswissen" optimal meistern - qualifizieren Sie sich daher in diesem Lehrgang.
Flexibler Lehrgang zum Verständnis des rechtlichen/regulatorischen Umfelds der Pharmaindustrie sowie der praktischen Entwicklungsabläufe
Mit diesem Qualifikationslehrgang können Sie sich in allen Regulatory Affairs-Themen Medizinprodukte strukturiert weiterbilden und dabei fachliche Schwerpunkte legen.
Die Webcast-Serie für alle, die medizinisches Grundlagenwissen benötigen: Wichtige Indikationsgebiete, Verständnis für medizinische Befunde und korrekter Umgang mit erhobenen medizinischen Daten.
Erwerben Sie mit diesem Lehrgang Ihre Zusatzqualifikation zum "Clinical Contract Specialist"! Eignen Sie sich umfassende Kenntnisse an über Vertragsinhalte und Vertragskonstellationen in der Klinischen Forschung und erhalten Sie Hilfestellung für Ihr Management und Controlling von Verträgen.
Neue Webcast-Serie: Holen Sie sich vierteljährlich ein Rechtsupdate bezüglich kosmetischer Mittel. Die Mitgliedschaft kann jederzeit begonnen werden und sollten Sie an einem Veranstaltungstermin verhindert sein? Kein Problem - alle Vorträge sind im Nachgang als Video im Archiv abrufbar
Ausgewählte Experten informieren Sie alle zwei Monate über aktuelle Neuerungen im Patentrecht.
Fit in Sachen GDP in zwei Tagen!
Der Expert*innentreff im Bergrecht mit den hochkarätigen Profis der Branche.
Das Online PHARMA FORUM bietet seit vielen Jahren die Möglichkeit, sich einmal pro Monat über das Internet in den Themenfeldern Arzneimittelzulassung, Arzneimittelsicherheit und Arzneimittelrecht fortzubilden. Referenten aus Behörden und Industrie sprechen live - die Teilnehmer können über eine Chatfunktion aktiv die Diskussion mit gestalten.
Mit MiFID II müssen Mitarbeiter der Vermögensverwaltung jährlich ihre Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu bestehen interne Dokumentations- und Prüfungspflichten. Neben den Vorgaben aus der MiFID müssen aktuell insbesondere die Nachhaltigkeitsanforderungen aus der EU-Offenlegungs- und EU-TaxonomieVO umgesetzt werden. Hier erhalten Sie Ihr Update im Überblick!