Institute haben in der Durchführung der Vergütungssysteme als Bestandteil der Vergütungsgovernance alle Personengruppen zu identifizieren, die mit Blick auf ihre konkrete berufliche Tätigkeit für das Institut als Mitarbeiter im Sinne des § 2 Abs. 7 IVV zu qualifizieren sind und für die identifizierten Mitarbeiter auf eine aufsichtsrechtlich konforme Ausgestaltung der Vergütung hinzuwirken. Die Reichweite und Anwendung des aufsichtsrechtlichen Mitarbeiter-Begriffs gemäß § 2 Abs. 7 IVV stößt in der Praxis unverändert auf verschiedene inhaltliche Herausforderungen.
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Das WpIG trat am 26.6.2021 in Kraft. WpI-AnzV, WpI-IKV & WpI-PrüfbV traten im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 in Kraft. Erfahren Sie von unseren WpIG-Experten alle Neuerungen. Für WpIG-Einsteiger bieten wir am 14.2. das Seminar "Kompaktwissen WpIG" an.
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Die Webcast-Reihe zeigt, wie Risikomanager*innen Schnittstellen im MedTech-Unternehmen effektiv koordinieren. Jede Folge beleuchtet einen Fachbereich - z. B. Usability, Produktion oder klinische Bewertung - mit Fokus auf Zusammenarbeit, Prozesse und Dokumentation. Teilnehmende erhalten praxisnahe Einblicke und konkrete Empfehlungen zur Umsetzung regulatorischer Anforderungen.