Gültig ab dem 01.01.2022
am 11.11.2021 wurden die ab dem 01.01.2022 geltenden EU-Schwellenwerte im Amtsblatt der europäischen Union (L 398/23) veröffentlicht.
Die neuen EU-Schwellenwerte sind im Vergleich zu den alten Werten leicht erhöht worden.
Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß Artikel 288 Abs. 2 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.
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Die "Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten" gehörten zu den 6 Hauptrisiken im Fokus der BaFin 2024. Die BaFin möchte sich einen detaillierteren Überblick über den Immobilienbesitz von Kreditinstituten machen und etwaige Stabilitätsrisiken eruieren und hat am 29.6.2023 im Rahmen der 7. MaRisk neue Anforderungen an den Umgang des Risikomanagements mit eigenen Immobilien formuliert.
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Am 29.6.2023 hat die BaFin die 7. MaRisk-Novelle veröffentlicht. Darin werden Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen, u.a. Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken. Die 8. MaRisk-Novelle wurde am 15.2.24 zur Konsultation gestellt.
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