Geldwäsche- & Compliance-Seminare

Weiterbildung für Geldwäsche- und Compliancebeauftragte

Berliner Geldwäsche-Tagung 2024

Die Berliner Geldwäsche-Tagung am 27. und 28. Juni 2024!
 
Im Lichte der jüngst verabschiedeten neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung traf sich die Geldwäschecommunity mit ausgewählten Experten aus Praxis und Behörden. Es wurde intensiv und kontrovers diskutiert, auch in den Networkingpausen fand ein reger Austausch statt.
Hier einige Impressionen der diesjährigen Tagung!

Und wichtig für die Planung 2025:

Wieder am letzten Donnerstag und Freitag im Juni (26. und 27. Juni 2025) findet hier in Berlin die Geldwäsche-Tagung statt. Wir freuen uns schon jetzt auf ein Wiedersehen.


 

Impressionen der Geldwäsche-Tagung


 




 

Berliner Geldwäsche-Tagung 2023

Die Eindrücke der Berliner Geldwäsche-Tagung sind noch ganz frisch! Hier finden Sie einige Impressionen der vergangenen Veranstaltung.

Als Veranstalter sind wir gedanklich schon in Konzeption des Programms für 2024! Schließlich erwartet uns mit dem EU-AML-Paket eine ganze Menge an Herausforderungen in der Praxis. Save the date: 27. und 28. Juni 2024 in Berlin.







Silvia Frömbgen, Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V., Berlin: 'Aufsichtspraxis: Erfahrungen und Perspektiven des Sparkassensektors'



Letzte Podiumsdiskussion des ersten Tages unter der Leitung von Dr. Jacob Wende, Geschäftsführer der Regpit GmbH


 



Dr. Marcus Pleyer LL.M., M.B.A., Ministerialdirigent, Bundesministerium der Finanzen, Berlin im Vortrag "Entwicklung der Geldwäschebekämpfung und Sanktionsdurchsetzung"



Abendveranstaltung: Sasa Hanten-Schmidt, ö.b.u.v. Sachverständige für zeitgenössische bildende Kunst und Rechtsanwältin, liest aus ihrem neuen Buch "Spiel mit mir"



Dr. Lars Haffke LL.M., M. Sc., AML/AFC Manager, Regpit GmbH, Berlin: 'RegTech - Risikobewertung als Herzstück im KYC-Verfahren'



Dr. Jacob Wende mit dem neuen Buch von Sasa Hanten-Schmidt



Dr. Thora Funken, Referatsleiterin: Compliance und Zentrale fachliche Steuerung, Financial Intelligence Unit im Online-Beitrag 'FIU aktuell'


 
So kommentierten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Berliner Geldwäsche-Tagung:

- Guter Connect mit breitem und tiefgehendem Know-how
- Hochkarätige, tolle Redner, top aktuelle Inhalte, top Organisation
- Kurzweilige und vielfältige Expertenrunde zu Geldwäsche-Themen
- Abdeckung eines breiten Spektrums auf hohem Niveau
- Pflichtveranstaltung, da sehr guter Überblick
- Sehr interessante Tagung, die einen fundierten Überblick über die rechtlichen Neuerungen und wertvolle Praxistipps vermittelt.
- Viele gute Tipps und Hinweise für die Praxis.
- Tolle Inhalte, hervorragende Redner
- Hochkarätig besetzte Veranstaltung
- Informativ, Abdeckung vieler Themen, strukturiert

Weitere Impressionen der Berliner Geldwäsche-Tagung

Insights der Berliner Geldwäsche-Tagung 2023

Interview mit einer Teilnehmerin

40. Berliner Geldwäsche Tagung

Tat das gut! Am 30.6/1.7.2022 fand glücklicherweise zum Jubiläum die 40. Berliner Geldwäsche Tagung wieder in Präsenz statt. Die Erleichterung war den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aber auch den Referentinnen und Referenten anzumerken. Das Fachgespräch zwischendurch, das Abendevent - nach zwei Jahren Verzicht konnte dies nun endlich wieder stattfinden.

Ihr Termin für 2023 in Berlin: 29./30.06.2023








 









 

Weiterbildung für Geldwäsche- und Compliancebeauftragte

Obwohl vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt, steht fest, dass über die notwendige Sachkunde verfügt werden muss.

Kommen Sie Ihren Verpflichtungen als Geldwäsche-, Compliance- oder Betrugsbeauftragter mit unseren exzellenten Seminaren, Workshops und Lehrgängen umfassend nach. Wir bieten Ihnen  höchst praxis- und anwendungsorientierte Weiterbildung für die Bereiche Geldwäsche und Compliance mit erfahrenen Praktikern, die Sie optimal für die Berufspraxis schulen.

Profitieren Sie sowohl als Neueinsteiger als auch als erfahrener Beauftragter. Unser Programm bildet von Einsteigerseminaren, Updates und Vertiefungen in speziellen Themen sowie jährliche Praxisforen ein umfangreiches Portfolio ab. Dabei stehen neben der Wissensvermittlung der Erfahrungsaustausch mit Experten und Kollegen im Fokus.

 


Gut zu wissen: Wussten Sie, dass Geldwäschebeauftragte Netzwerke aufbauen dürfen und die von der Geheimhaltung befreit sind, wenn es sich um geldwäscherelevante Tatbestände handelt?
 

>> Aktuelle Veranstaltungen im Themenbereich Geldwäsche.


Gerne berate ich Sie persönlich zu Ihrer individuellen Weiterbildung.  Die Auswahl eines geeigneten Seminars oder eines Lehrgangs ist dabei genauso möglich wie die Erstellung eines individuellen Weiterbildungskonzeptes.

Direkt zur persönlichen Beratung

Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services

+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de

FORUM Fachreferent/in Geldwäsche

Sie sind (oder werden demnächst) Geldwäschebeauftragter? Dann haben Sie eine zentrale Position im Institut, sind Ansprechpartner für die BaFin und die Strafverfolgungsbehörden, verantwortlich für ein angemessenes Sicherheitssystem sowie für die Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche.

Absolut individuell erarbeiten Sie sich Know-how, Update und Vertiefung in Sachen Geldwäscheprävention und -bekämpfung, um den aus GwG und KWG (VAG) folgenden
Sorgfaltspflichten nachkommen zu können.
 
Der Lehrgang beinhaltet zudem die Voraussetzungen zum Nachweis der erforderlichen fachlichen Weiterbildung, wie er aus dem GwG abgeleitet wird.

Ihr persönlicher Nutzen
  • Sie erhalten eine umfassende Basis im Themenbereich Geldwäscheprävention.
  • Sie wählen das, was Sie wirklich interessiert und voranbringt und dokumentieren mit dem Zertifikat zum/zur FORUM Fachreferent/-in Geldwäsche Ihr Know-how auf anerkanntem Niveau.
  • Einstieg jederzeit möglich.
  • Neueinsteiger können fakultativ mit einem Basiskurs starten.
Das Konzept
  • Sie nehmen innerhalb von 12 Monaten an fünf Seminaren aus dem Themenbereich Geldwäscheprävention teil.
  • Die Zusammenstellung der Module erfolgt individuell nach Ihren Interessen und Tätigkeitsschwerpunkten.
  • Mit den Teilnehmerzertifikaten der Einzel- Seminare schließen Sie den FORUM Fachreferent/-in Geldwäsche ab.
  • Die genauen Termine und Seminarinhalte erfahren Sie >>hier 

Gerne können Sie sich den aktuellen Flyer zum Fachreferent/-in Geldwäsche downloaden.
Klicken Sie dazu hier:  


Sie benötigen noch weitere Informationen oder haben Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne!

Zertifizierungslehrgang: Certified AML & Anti Fraud Officer

Hier werden Sie zum zertifizierten Beauftragten für die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen ausgebildet. Die Methodik dieses Lehrgangs umfasst die fachliche Begleitung durch den Tutor, Workshops und Praxisübungen, tägliches Wrap-up der wichtigsten Lerninhalte und ein Abschlusstest.
 

Die Themen des Lehrgangs:

  •     Aufgaben der Verpflichteten des GwG
  •     Struktur und Inhalt des GwG
  •     Die Zentrale Stelle als Teil des Risikomanagements
  •     Gefährdungsanalyse (GFA)
  •     Indizien zur Erkennung von Geldwäsche und deren Feststellung in modernen IT-Systemen
  •     Jahresabschlussprüfung - Vorgaben und Anforderungen der Prüfer
  •     Bekämpfung der Geldwäsche aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden
  •     Sonstige strafbare Handlungen gem. § 25h KWG
  •     Sanktions- und Embargobestimmungen
Am Ende des Lehrgangs findet eine Lern- und Leistungskontrolle in Form einer schriftlichen Prüfung statt. Der Prüfungsstoff umfasst die behandelten Inhalte. Über die erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie ein qualifiziertes Abschlusszertifikat zum Certified AML & Anti Fraud Officer (zertifizierter Beauftragter für Geldwäschebekämpfung und für die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen).

Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig und mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Eine Lehrgangsteilnahme ist auch ohne Leistungskontrolle möglich.

Interessiert? Oder haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne.

Inhouse-Seminare Geldwäsche für Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister

Unsere Kompetenz ist Ihr Nutzen

Seminare und Fortbildungsveranstaltungen bieten die einzigartige Chance, neue Brücken zwischen Theorie und beruflicher Praxis zu bauen. Keine Bank oder Finanzdienstleistungsinstitut kann auf Informations- und Lehrangebote von fachkompetenten Referenten für seine Mitarbeiter verzichten. Wir von FORUM haben hierauf eine Antwort entwickelt:

Lernen à la carte - unsere Inhouse Seminare!

Die Themen orientieren sich an Bedarf und Praxisrelevanz der Banken und Institute. Um Ihnen ein gezieltes, individualisiertes Angebot machen zu können, steht eine ausführliche Themenanalyse und Eruierung der Schulungsziele an. Selbstverständlich werden bei allen Inhouse-Seminaren die Besonderheiten Ihres Hauses berücksichtigt. Weiterbildung wird so zum Motivationserlebnis.

Zeitrahmen/Seminarinhalte: 

Der Zeitumfang wird je nach Umfang der ausgewählten Themen angepasst.

Die Vermittlung der Seminarinhalte erfolgt anhand der spezifischen Prozesse des beauftragenden Instituts. Hierdurch wird eine praxisorientierte und an den Bedürfnissen der Teilnehmer orientierte Stoffvermittlung sichergestellt. Die individuell erstellten Seminarunterlagen dienen dabei als Informationsgrundlage im Arbeitsalltag und als nachhaltiges Nachschlagewerk.

Weitere Infos finden Sie  >>hier.

Interessiert?
Gerne berate ich Sie persönlich.

Inhouse-Seminare Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention für ZAG-Institute
 

Die neuen Regelungen der PSD2 rücken FinTechs, die Zahlungsauslösedienste (ZAD) oder Kontoinformationsdienste (KID) anbieten, in den Fokus der Regulierung. Sie stehen vor der Herausforderung, die einschlägigen regulatorischen Anforderungen zu berücksichtigen und pragmatische Lösungen zur Erfüllung der Anforderungen umzusetzen.

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 5th AMLD wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das Parlament hat dabei eine entscheidende Änderung beschlossen, welche die Schwellenwerte für E-Geld anhebt. Mit dieser Anhebung passt sich Deutschland dem EU-Standard an.


Überblick:
  • Umfassend auf die bei ZAG-Instituten vorzufindenden Verfahren und Richtlinien angepasste Schulung          
  • Fokus auf für diese Unternehmensgruppe relevanten geldwäscherechtlichen Themen (ZAG, GwG, etc.)
  • Hoher Nutzen für die Mitarbeiter und das Unternehmen durch umfassende Anpassung der Inhalte an die Geschäftsprozesse des Unternehmens und die Möglichkeit des Kunden die Schulungsinhalte und Schulungsschwerpunkte vorzugeben

Die Vermittlung der Inhalte erfolgt im Rahmen einer auf die Geschäftsprozesse und regulatorischen Anforderungen des ZAG-Instituts angepassten Inhouse-Schulung. Umfang und zeitliche Abfolge richten sich an den Kundenwünschen aus. So ist es beispielsweise möglich eine Grundlagenschulung für alle Mitarbeiter und zu einem späteren Zeitpunkt eine Vertiefungsschulung für bestimmte Abteilungen oder Bereiche durchzuführen.
 
Die für die Anpassung der Unterlage an die Prozesse und sonstigen Bedürfnisse des Unternehmens erforderlichen Informationen können bequem anhand von Arbeitsanweisungen und sonstigen Texten bereitgestellt werden. Ein persönlicher Besprechungstermin mit dem Referenten zur Sichtung des Entwurfs der Schulungsunterlage, Klärung von Rückfragen und Aufnahme weiterer Spezifizierungswünsche ist sinnvoll und im jeweiligen Angebot enthalten.
 
Das Seminar vermittelt das für die Mitarbeiter von ZAG-Instituten relevante Wissen zum Themenbereich KYC. Das Seminar konzentriert sich hierbei auf die für die Aufgaben der Teilnehmer relevanten geldwäscherechtlichen Vorgaben. Die Darstellung der Gesetzeslage und Aufsichtspraxis erfolgt anhand der konkreten Prozesse des Unternehmens und damit mit großem Praxisbezug. Zweifelsfragen aus dem Tagesgeschäft können ausführlich besprochen werden.


Zu den behandelten Themengebieten gehören z. B.:

  • Für ZAG-Institute relevante geldwäscherechtliche Vorgaben  (ZAG, GwG, KWG, ZahlPrüfbV, Auslegungs- und  Anwendungshinweise, ESA Leitlinien, etc.)
  • Typischen Geldwäscherisiken und Hinweise zur revisionsfesten Darstellung der Risiken in der  Risikoanalyse
  • Die für FinTechs, ZAG und E-Geld-Institute relevanten allgemeinen, vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten (Identifizierung des Kunden, Abklärung PEP Status, etc.)
  • Umsetzung der geldwäscherechtlichen Vorgaben im Kundenannahmeprozess (KYC, Onboarding, etc.)
  • Der Prozess zur Aktualisierung der Kundendaten
  • Die Videoidentifizierung und sonstige relevante  Verfahren bei der Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten (PostIdent, etc.)
  • Die Verdachtsfallbearbeitung und die Meldepflicht nach § 43 GwG
  • Die Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute treffenden internen Sicherungsmaßnahmen (Bestellung Geldwäschebeauftragter, Durchführung Kontrollen, Zuverlässigkeit von Mitarbeitern, Schulung zu geldwäscherechtlichen Vorgaben und Typologien, etc.)


Zeitrahmen/Seminarinhalte: 

Die Stoffvermittlung erfolgt im Rahmen eines 1- bis 2-tägigen Inhouse Seminars. Zeitumfang wird je nach Umfang der ausgewählten Themen angepasst.
Die Vermittlung der Seminarinhalte erfolgt anhand der spezifischen Prozesse des beauftragenden Instituts. Hierdurch wird eine praxisorientierte und an den Bedürfnissen der Teilnehmer orientierte Stoffvermittlung sichergestellt. Die für die Anpassung der Seminarunterlage an die Prozesse des beauftragenden Unternehmens erforderlichen Informationen können bequem anhand von Arbeitsanweisungen und sonstigen geeigneten Texten bereitgestellt werden.
 

Teilnehmerkreis:
Zielgruppe der Veranstaltung sind u. a. Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute nach dem ZAG


Interessiert?
Gerne berate ich Sie persönlich. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Nachricht.
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
 

Interesanntes zum Finanztransfergeschäft

Beim Finanztransfergeschäft, das nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) grundsätzlich legal ist, besteht ein hohes Risiko, dass Zahlungen zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Die hohe Bargeldintensität macht das Geschäft für Kriminelle attraktiv. Besonders verdächtig sind grenzüberschreitende Bargeldtransaktionen, Finanztransfers in Risikoländer und Krisenregionen und Zahlungen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Zahlungsdienstleister, insbesondere Banken, müssen diesen Risiken mit angemessenem Monitoring begegnen. Hinzu kommen weitere Pflichten, deren Einhaltung die BaFin in der jüngeren Vergangenheit verstärkt nachgehalten hat.

Das Dunkelfeld, in dem Anbieter das Finanztransfergeschäft ohne Erlaubnis der BaFin betreiben, schätzt das BMF als groß ein. Zu den verbotenen Methoden zählt das Hawala-Banking, eine Art codiertes Überweisungssystem unter Vertrauten. Die BaFin ermittelt solche Anbieter, untersagt ihnen den unerlaubten Betrieb und wickelt die unerlaubten Geschäfte ab.


 

Geldwäscheprävention im Private Banking


Überblick:
  • Auf die Geldwäscheprävention im Private Banking angepasste Schulungsinhalte (regulatorische Vorgaben, Risiken, etc.)
  • Auf die Geschäftsprozesse Ihres Unternehmens ausgerichtete Schwerpunktesetzungen, Beispiele und Übungen
  • Erstklassige Referenten mit hoher praktischer und fachlicher Kompetenz
  • Ausführliche Beratung im Vorfeld und professionelle Abwicklung
  • Optimales Preis-Leistungsverhältnis
  • Unter Arbeitskollegen in vertrautem Umfeld lernen

Worum geht es:

Auf die Geschäftsprozesse und regulatorischen Anforderungen des Private Bankings angepassten Inhouse-Schulung für auf vermögende Kunden spezialisierte Kreditinstitute und Finanzdienstleister.

Die Vermittlung der Seminarinhalte erfolgt anhand der spezifischen Prozesse des jeweiligen Unternehmens. Hierdurch wird eine praxisorientierte und an den Bedürfnissen der Teilnehmer orientierte Stoffvermittlung sichergestellt.

Zu den verfügbaren Themenmodulen gehören alle für den Bereich Private Banking (Wealth Management) relevanten geldwäscherechtlichen Vorgaben (GwG, KWG, Auslegungs- und Anwendungshinweise, ESA Leitlinien, etc.). Auch aktuelle Neuerungen, wie beispielsweise der Referentenentwurf zum neuen Geldwäschegesetz werden praxisorientiert dargestellt. Typische Brennpunkte und Herausforderungen im Tagesgeschäft (Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten, Prüfung der Vermögensherkunft, etc.) werden ausführlich besprochen.“


Zu den behandelten Themengebieten gehören z. B.:
Geldwäscherechtliche Vorgaben – Fokus: Private Banking

  • Geldwasche Regularien und Standards
  • Überblick zu den für das Private Banking besonders relevanten Vortaten des § 261 StGB
 
Geldwäscherisiken im Bereich Private Banking
  • Darstellung der Private Banking spezifischen Geldwäscherisiken
  • Das Länderrisiko: Überblick zu Staaten und Territorien mit erhöhtem Geldwäscherisiko
  • Das Rechtsrisiko: Darstellung der für die KYC Prüfung relevanten Grundlagen zum Gesellschafts- und Stiftungsrecht
     
Steuerdelikte als Vortat der Geldwäsche: Überblick zum Steuerstrafrecht
  • Die gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhinter-ziehung nach § 370 AO als Vortat der Geldwasche: Tatbestandsvoraussetzungen und Hinweise zur
    frühzeitigen Erkennung
  • Selbstanzeige und Verdachtsmeldewesen
     
Zweifelsfragen aus dem Tagesgeschäft des GW-Beauftragten
  • Mitigierung von Geldwäscherisiken durch Ausschöpfung der möglichen Sicherungsmaßnahmen
  • KYC-Maßnahmen in Bezug auf den Kunden, Intermediare und sonstige Dritte bei typischen Private Banking Kundengruppen
  • PEP und dem PEP nahestehende Personen: gesetzliche Vorgaben und Vorschlage für eine risikobasierte Handhabung
  • Abklärung Source of Wealth (SoW) Source of Funds (SoF) insbesondere bei schwieriger Informationslage, geldwäscherechtliche Prüfung und Bewertung von Vermögensübergangen
  • Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) bei branchenüblichen Kundengruppen und Treuhandkonstellationen
  • Kontrollen zur Mitigierung typischer Private Banking Risiken
     
Regulatorischer Ausblick
  • Referentenentwurf zur Umsetzung der 5. EU Geldwäscherichtlinie
  • die „Risk-Factors Guidelines“ der ESAs


Zeitrahmen/Seminarinhalte: 

Die Stoffvermittlung erfolgt im Rahmen eines 1- bis 2-tägigen Inhouse Seminars. Zeitumfang wird je nach Umfang der ausgewählten Themen angepasst.

Die Vermittlung der Seminarinhalte erfolgt anhand der spezifischen Prozesse des beauftragenden Instituts. Hierdurch wird eine praxisorientierte und an den Bedürfnissen der Teilnehmer orientierte Stoffvermittlung sichergestellt. Die für die Anpassung der Seminarunterlage an die Prozesse des beauftragenden Unternehmens erforderlichen Informationen können bequem anhand von Arbeitsanweisungen und sonstigen geeigneten Texten bereitgestellt werden.
 

Teilnehmerkreis:

Zielgruppe der Veranstaltung sind u. a. Geldwäschebeauftragte, die schon über Praxiserfahrung verfügen; Mitarbeiter der Bereiche Geldwäsche, Zentrale Stelle, Compliance, Beauftragtenwesen; Wirtschaftskriminalität/Financial Crime, Revision, Recht, Zahlungsverkehr, Organisation sowie Mitarbeiter der verantwortlichen Marktbereiche. Leiter von KYC-, Client Onboarding-, Client Due Diligence-, Identitäts-, Technologie-, Risiko-, Datenschutz- und Produkt-/Geschäftsbereichen.


Interessiert?
Gerne berate ich Sie persönlich. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Nachricht.
Ich freue mich von Ihnen zu hören. Mareike Gerhold - Tel: +49 6221 500 780 oder Mail: m.gerhold@forum-institut.de

Praxistipps

Fit für Sonderprüfungen

Eine rechtzeitige und gründliche Vorbereitung ist das A und O, genauso wie die  professionelle Begleitung des externen Prüfers während der Prüfung. Grundvoraussetzungen für eine beanstandungsarme Prüfung ist: die Vorbereitung.  Je besser die Vorarbeiten im Vorfeld erfolgen, desto effizienter, ressourcen-sparender und reibungsloser verläuft diese. Was gehört zur Vorbereitung? Die Installierung eines Kernteams und fester Ansprechpartner. Die vom Prüfer angeforderten Unterlagen und das obligatorische Auftaktgespräch sollten sorgfältig vorbereitet werden. Während der Prüfung ist es wichtig, durch eine aktive Kommunikation mit den Prüfern und durch angemessene Sachverhaltsabstimmungen sicherzustellen, dass Sie Kenntnis von den voraussichtlichen Feststellungen erlangt. Hierdurch können diese frühzeitig in den folgenden Abarbeitungsplan aufgenommen werden.


Um seine Aufgaben proaktiv und präventiv wahrnehmen zu können ist der GwB möglichst frühzeitig einzubinden in z.B.:

  • den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen
  • Eröffnung und Schließung von Zweigstellen
  • die Prozesse zur Ausgestaltung und Prüfung neuer Produkte (Neuproduktprozess)
  • die Erschließung neuer Geschäftsfelder und Kundengruppen 
Referentenprofil


Achim Diergarten 
Herr Diergarten war viele Jahre lang Geldwäschebeauftragter
und hat zum Thema Geldwäsche mehrere Bücher verfasst.
Daneben betreibt er die Website www.anti-geldwaesche.de.

Bei Fragen oder Anregungen an Herrn Diergarten können Sie sich gerne an uns wenden.
E-Mail: a.vincent@forum-institut.de

Nützliche Links zum Thema Geldwäsche:

Über folgenden Pfad gelangen Sie zum Informationsportal der Financial Intelligence Unit (FIU) des BKA: www.bka.de: Profil Zentralstelle/Einrichtungen
- Financial Intelligence Unit (FIU) - Veröffentlichungen.

Businesspartner

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