Der Gesetzesentwurf zum StaRUG

Ein großer Wurf?

Der Gesetzesentwurf zum StaRUG

Dem neuem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (SRR) – ein großer Wurf?

von Prof. Dr. Lucas F. Flöther und Pia Erdmann

Das BMJV hat im September mit dem Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (RL (EU) 2019/1023), insbesondere des „Präventiven Restrukturierungsrahmens“ (Art. 4 – 19 der RL)[1], die deutsche Sanierungs- und Restrukturierungsbranche in helle Aufregung versetzt.

Weniger als einen Monat danach liegt bereits der entsprechende Regierungsentwurf[2] vor. Das neue Gesetz soll schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Beitrag möchte die wichtigsten Neuerungen und deren Sprengkraft für das deutsche Sanierungsrecht skizzieren.

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