Fortbildung, die passt!
Mit der Europäischen Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sind vor allem die Produktinformation und die Produktsicherheit von Kosmetika in den Fokus gerückt. Und obwohl kosmetische Mittel nicht zulassungspflichtig sind, gibt es zahlreiche Vorschriften, die eingehalten werden müssen, um ein Kosmetikum auf den Markt zu bringen.
Elsa Eckert
stellv. Bereichsleiterin
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