Björn Bluhme
Senior Manager, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Björn Bluhme ist Senior Manager bei KPMG in Frankfurt am Main, wo er seit 2014 tätig ist. In dieser Rolle verfügt er über umfangreiche und tiefgehende Erfahrung im Finanzdienstleistungssektor. Sein Fachwissen umfasst insbesondere die Prüfung von Verbriefungszweckgesellschaften sowie die Beratung bei strukturierten Finanzierungen, einschließlich True-Sale- und synthetischer Transaktionen. Herr Bluhme ist darüber hinaus als Datentreuhänder für Verbriefungstransaktionen tätig und verfügt über umfassende Kenntnisse in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB, IFRS und US-GAAP. Seine Expertise erstreckt sich zudem auf die Prüfung von Substanzwertrechnungen gemäß IDW PS 810 sowie die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen nach IDW PS 900. Des Weiteren ist er versiert in der Erstellung von Comfort Lettern nach IDW PS 910 und der Ausstellung von Bescheinigungen gemäß ISAE 3000 sowie Bescheinigungen über vereinbarte Untersuchungshandlungen gemäß ISRS 4400. Seine langjährige Praxis in der Wirtschaftsprüfung und seine fundierten Kenntnisse in der Finanzdienstleistungsbranche machen Herrn Bluhme zu einem anerkannten Experten auf seinem Gebiet.
Peter Frey
Rechtsanwalt, Partner, Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Peter Frey ist Gründungspartner der Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und seit über 20 Jahren im Aufsichtsrecht tätig. Er berät nationale und internationale Unternehmen vornehmlich in den Bereichen Bank- und Finanzrecht, Zahlungsdienste und E-Geld sowie Geldwäscherecht und Outsourcing. Peter Frey ist Gesamtredakteur und Autor des Kommentars zum Zahlungsverkehrsrecht von Ellenberger/Findeisen/Nobbe. Er ist Mitglied des Fachausschusses für Regulierungsfragen des VuV (Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V., Frankfurt). Er hat an vielfachen Fachpublikationen mitgewirkt und gehört zum Stammautorenteam des Blogs PAYMENT.TECHNOLOGY.LAW. (PayTechLaw).
Josefine Spengler
Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Counsel, Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Josefine Spengler berät vorwiegend im Zahlungsdienste- und Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie zu Geldwäscherecht. Sie ist Expertin im IT- und FinTech-Segment und berät nationale und internationale Mandanten zu allen Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Aufsichtsrecht und Datenschutz sowie zu Compliance- und AML-Themen. Als Fachanwältin für IT-Recht ist Josefine Spengler Spezialistin für alle aufsichtsrechtlichen Fragestellungen und Anforderungen an IT-Systeme im Zahlungsverkehr und für passgenaue Datenschutz-Management-Konzepte im Unternehmen.
24.03.2025
24.03.2025
9:00 bis 17:00 Uhr
online
online
Veranstaltung - 1.190,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Dokumentation zum Download, ein Zertifikat, den Zugang zum Learning Space sowie technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
Veranstaltung - 1.190,- € zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine Dokumentation zum Download, ein Zertifikat, den Zugang zum Learning Space sowie technische Betreuung einschließlich PreMeeting.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
Mit DORA rücken Cyber-Risiken endgültig an die Spitze der aufsichtlichen Agenda - verständlicherweise, Fälle gab es jüngst genug und laut EZB ist die Zahl der öffentlich gewordenen Cyber-Attacken in der Eurozone zuletzt um 51% angestiegen. DORA findet ab dem 17. Januar 2025 Anwendung. Klären Sie Ihre Umsetzungsfragen mit unseren Experten aus Wirtschaftsprüfung und zum IT- und Bankaufsichtsrecht!
Mit DORA (Digital Operational Resilience Act) hat die Europäische Kommission einen einheitlichen Rahmen für ein effektives und umfassendes Management von Cybersicherheit und IT-Risiken im Finanzmarkt geschaffen.
Die Umsetzung von DORA zum 17. Januar 2025 betrifft nahezu alle Unternehmen der Finanzwelt mit IT-Bezug - Banken, ZAG-Institute, Wertpapierfirmen, E-Geld-Institute, Krypto-Dienstleister und viele weitere sowie die entsprechend eingesetzten IKT-Drittdienstleister müssen die neuen Anforderungen an die IT umgesetzt haben. Insbesondere Themen wie das Risikomanagement, das Testen und das Auslagerungsmangement unter DORA stoßen dabei in der Praxis auf größere Herausforderungen. .
In diesem Online-Seminar werden Ihnen zunächst die regulatorischen Erwartungen der Aufsicht von unseren Experten für IT-Recht, Bank- & Bankaufsichtsrecht, Finanzdienstleistungsrecht und Auslagerungsmangement erläutern. Im Anschluss daran erfahren Sie, welche Vorgaben an die IT von Finanzunternehmen unter DORA gelten. Sie erhalten einen Überblick über die Konkretisierung der DORA-Anforderungen durch technische Regulierungsstandards und über die Vorgaben, die die deutsche Aufsicht (BaFin) bereits veröffentlicht hat. Dabei erhalten Sie praxisrelevante Umsetzungstipps und Hilfestellungen, insbesondere für das Dauerbrenner-Thema "Outsourcing". Abschließend erfahren Sie aus der Perspektive der Wirtschaftsprüfung die vorliegenden Erkenntnisse aus der bisherigen Umsetzung sowie die Auswirkunge
09:00 bis 09:15 Uhr Beginn des Seminars und Vorstellungsrunde
09:15 bis 09:45 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
09:45 bis 10:00 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
10:00 bis 10:45 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
10:45 bis 11:00 Uhr Vitalpause
11:00 bis 11:45 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
11:45 bis 12:30 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
12:30 bis 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 bis 14:15 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
14:15 bis 15:00 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
15:00 bis 15:15 Uhr Vitalpause
15:15 bis 15:45 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
15:45 bis 16:00 Uhr
Josefine Spengler, Peter Frey
16:50 bis 17:00 Uhr
Björn Bluhme,, Peter Frey, Josephine Spengler
17:00 Uhr Ende des Seminars
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Sie erhalten umfassende und praxisgerechte Lösungswege für die operative Umsetzung und Gewährleistung von Informationssi...
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