2026-06-12 2026-06-12 , online online, 1.190,- € zzgl. MwSt. Regulierung von Kryptowerten

MiCAR ist im Juni 2023 in Kraft getreten und soll europaweit Rechtssicherheit für Kryptowerte schaffen. Unsere Krypto-Expert*innen erläutern die aktuellen Anforderungen an Anbieter, Emittenten und Händler, zeigen die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen und notwendigen Compliance-Maßnahmen auf, damit Sie prüfen können, ob Sie alles richtig machen. Neu ist die Kryptomärktemitteilungsverordnung.

Themen
  • Einführung in die MiCA/Vorgaben durch die MiCA-Verordnung
  • Anforderungen an Emittenten, Händler und Anbieter von Kryptowerten
  • Kryptowerte im Eigenhandel und Kommissionsgeschäft
  • Rechtliche Fragestellungen in der Praxis zur MiCA-Verordnung und zum KWG
  • Parallelen zum MiFID II-Compliance Regime
  • Kontroll- und Compliance-Handlungen, Erste Erfahrungen


Wer sollte teilnehmen?
Dieses Online-Seminar richtet sich an Banken, Wertpapierinstitute, Händler, Emittenten, Broker und alle Interessierte, die im Kryptogeschäft tätig sind oder ihre Dienstleistungen hierauf ausweiten werden. Besonders angesprochen sind die Bereiche Anlageberatung, Emissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Kryptoverwahrung, Produktmanagement, Betrieb multilaterales Handelssystem, Compliance, Revision und Recht.
Ziel der Veranstaltung
Die MiCA-Verordnung ist am 29.06.2023 in Kraft getreten. Die verschiedenen Regelungen der MiCA sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar. Regelungen zu vermögenswertreferenziertem Token und E-Geld-Token (Titel III und IV) sind seit dem 30.06.2024 anwendbar. Regelungen betreffend der Zulassung und der laufenden Aufsicht über CASP (Titel V) sowie in Bezug auf andere Kryptowerte (Titel II) sind seit dem 30.12.2024 anwendbar.

Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der EU Kryptowerte öffentlich anbieten oder deren Zulassung zum Handel beantragen, E-Geld-Token ausgeben, die in der EU angeboten werden sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (Kryptowerte-Dienstleister, CASP). Darunter fallen beispielsweise Firmen, die Kryptowerte für Kunden verwahren, eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben sowie deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben. Zudem hat die BaFin am 18.9.25 die Kryptomärkte-mitteilungs-Verordnung (KMMV) veröffentlicht, die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen konkretisiert.

Erhalten Sie einen Überblick zur aktuellen Regulierung und erfahren Sie Antworten auf Ihre rechtlichen Umsetzungsfragen und Kontroll- und Compliance-Handlungen in der Praxis.

Kooperationsveranstaltung mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten 15% Rabatt. Bitte bei der Anmeldung "Mitglied FrAK" angeben.
Teilnehmerkreis

Nach dem Besuch des Online-Seminars:

  • haben Sie einen Einblick in die aktuellen (aufsichts-) rechtlichen Anforderungen im Bereich des Handels und Vertriebs von Kryptowährungen im europäischen Binnenmarkt;
  • kennen Sie die Anforderungen an Emittenten und Anbieter aus Sicht der Aufsicht/Bundesbank;
  • kennen Sie damit die Zulassungsverfahren sowie das vorgesehene "Passporting"- Regime, mit dem Emittenten und sog. Krypto-Dienstleister*innen mit (lediglich) einer Erlaubnis in einem Mitgliedstaat grenzüberschreitend in der EU tätig werden und von der Verordnung erfasste Kryptowerte öffentlich anbieten können.
  • Sie erhalten ein Weiterbildungszertifikat.
  • wissen Sie, ob Sie alles richtig machen und was Sie besser machen könnten.
  • Testimonials/Teilnehmerfeedback: "Guter Gesamtüberblick", Note Praxisnutzen: 4,5 von 5 Sternen, Note Betreuung im Raum: 5 von 5 Sternen
  • Kooperationsveranstaltung mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten 15% Rabatt. Bitte bei der Anmeldung "Mitglied FrAK" angeben.

26063009 Online-Seminar Regulierung von Kryptowerten

Regulierung von Kryptowerten

MiCA: Vorgaben, Anforderungen, Compliance & Umsetzungsempfehlungen

Ihre Vorteile/Nutzen
  • 15% Rabatt für Miglieder des FrAK!
  • "Die Referenten sind kenntnisreich, praxisorientiert, didaktisch gut und flexibel"
  • Praxisnutzen: 4,5 von 5 Sternen (Stand Juni 2025)

Webcode 26063009

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Alles auf einen Blick

Termin

16.06.2026

16.06.2026

Zeitraum

09:00 bis 16:30 Uhr

09:00 bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsort

online

online

Gebühr
Ihre Kontaktperson

Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services

+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de

Details

MiCAR ist im Juni 2023 in Kraft getreten und soll europaweit Rechtssicherheit für Kryptowerte schaffen. Unsere Krypto-Expert*innen erläutern die aktuellen Anforderungen an Anbieter, Emittenten und Händler, zeigen die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen und notwendigen Compliance-Maßnahmen auf, damit Sie prüfen können, ob Sie alles richtig machen. Neu ist die Kryptomärktemitteilungsverordnung.

Themen

  • Einführung in die MiCA/Vorgaben durch die MiCA-Verordnung
  • Anforderungen an Emittenten, Händler und Anbieter von Kryptowerten
  • Kryptowerte im Eigenhandel und Kommissionsgeschäft
  • Rechtliche Fragestellungen in der Praxis zur MiCA-Verordnung und zum KWG
  • Parallelen zum MiFID II-Compliance Regime
  • Kontroll- und Compliance-Handlungen, Erste Erfahrungen


Wer sollte teilnehmen?
Dieses Online-Seminar richtet sich an Banken, Wertpapierinstitute, Händler, Emittenten, Broker und alle Interessierte, die im Kryptogeschäft tätig sind oder ihre Dienstleistungen hierauf ausweiten werden. Besonders angesprochen sind die Bereiche Anlageberatung, Emissionsgeschäft, Finanzportfolioverwaltung, Kryptoverwahrung, Produktmanagement, Betrieb multilaterales Handelssystem, Compliance, Revision und Recht.

Ziel der Veranstaltung

Die MiCA-Verordnung ist am 29.06.2023 in Kraft getreten. Die verschiedenen Regelungen der MiCA sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar. Regelungen zu vermögenswertreferenziertem Token und E-Geld-Token (Titel III und IV) sind seit dem 30.06.2024 anwendbar. Regelungen betreffend der Zulassung und der laufenden Aufsicht über CASP (Titel V) sowie in Bezug auf andere Kryptowerte (Titel II) sind seit dem 30.12.2024 anwendbar.

Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der EU Kryptowerte öffentlich anbieten oder deren Zulassung zum Handel beantragen, E-Geld-Token ausgeben, die in der EU angeboten werden sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (Kryptowerte-Dienstleister, CASP). Darunter fallen beispielsweise Firmen, die Kryptowerte für Kunden verwahren, eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben sowie deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben. Zudem hat die BaFin am 18.9.25 die Kryptomärkte-mitteilungs-Verordnung (KMMV) veröffentlicht, die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen konkretisiert.

Erhalten Sie einen Überblick zur aktuellen Regulierung und erfahren Sie Antworten auf Ihre rechtlichen Umsetzungsfragen und Kontroll- und Compliance-Handlungen in der Praxis.

Kooperationsveranstaltung mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten 15% Rabatt. Bitte bei der Anmeldung "Mitglied FrAK" angeben.

Teilnehmerkreis

Nach dem Besuch des Online-Seminars:

  • haben Sie einen Einblick in die aktuellen (aufsichts-) rechtlichen Anforderungen im Bereich des Handels und Vertriebs von Kryptowährungen im europäischen Binnenmarkt;
  • kennen Sie die Anforderungen an Emittenten und Anbieter aus Sicht der Aufsicht/Bundesbank;
  • kennen Sie damit die Zulassungsverfahren sowie das vorgesehene "Passporting"- Regime, mit dem Emittenten und sog. Krypto-Dienstleister*innen mit (lediglich) einer Erlaubnis in einem Mitgliedstaat grenzüberschreitend in der EU tätig werden und von der Verordnung erfasste Kryptowerte öffentlich anbieten können.
  • Sie erhalten ein Weiterbildungszertifikat.
  • wissen Sie, ob Sie alles richtig machen und was Sie besser machen könnten.
  • Testimonials/Teilnehmerfeedback: "Guter Gesamtüberblick", Note Praxisnutzen: 4,5 von 5 Sternen, Note Betreuung im Raum: 5 von 5 Sternen
  • Kooperationsveranstaltung mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten 15% Rabatt. Bitte bei der Anmeldung "Mitglied FrAK" angeben.