16.06.2026
16.06.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
online
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Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine elektronische Dokumentation zum Download und ein Weiterbildungszertifikat.
Kooperationsveranstaltung mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten 10% Rabatt. Bitte bei der Anmeldung "Mitglied FrAK" angeben.
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine elektronische Dokumentation zum Download und ein Weiterbildungszertifikat.
Kooperationsveranstaltung mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten 10% Rabatt. Bitte bei der Anmeldung "Mitglied FrAK" angeben.
Carmen Fürst-Grüner
Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-860
c.fuerst-gruener@forum-institut.de
MiCAR ist im Juni 2023 in Kraft getreten und soll europaweit Rechtssicherheit für Kryptowerte schaffen. Unsere Krypto-Expert*innen erläutern die aktuellen Anforderungen an Anbieter, Emittenten und Händler, zeigen die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen und notwendigen Compliance-Maßnahmen auf, damit Sie prüfen können, ob Sie alles richtig machen. Neu ist die Kryptomärktemitteilungsverordnung.
Die MiCA-Verordnung ist am 29.06.2023 in Kraft getreten. Die verschiedenen Regelungen der MiCA sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar. Regelungen zu vermögenswertreferenziertem Token und E-Geld-Token (Titel III und IV) sind seit dem 30.06.2024 anwendbar. Regelungen betreffend der Zulassung und der laufenden Aufsicht über CASP (Titel V) sowie in Bezug auf andere Kryptowerte (Titel II) sind seit dem 30.12.2024 anwendbar.
Die MiCA-Verordnung gilt für alle Personen, die in der EU Kryptowerte öffentlich anbieten oder deren Zulassung zum Handel beantragen, E-Geld-Token ausgeben, die in der EU angeboten werden sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erbringen (Kryptowerte-Dienstleister, CASP). Darunter fallen beispielsweise Firmen, die Kryptowerte für Kunden verwahren, eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben sowie deutsche Unternehmen, die bereits eine BaFin-Erlaubnis haben. Zudem hat die BaFin am 18.9.25 die Kryptomärkte-mitteilungs-Verordnung (KMMV) veröffentlicht, die Mitteilungspflichten zur Offenlegung von Insiderinformationen konkretisiert.
Erhalten Sie einen Überblick zur aktuellen Regulierung und erfahren Sie Antworten auf Ihre rechtlichen Umsetzungsfragen und Kontroll- und Compliance-Handlungen in der Praxis.
Kooperationsveranstaltung mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten 15% Rabatt. Bitte bei der Anmeldung "Mitglied FrAK" angeben.
Nach dem Besuch des Online-Seminars: