Whitepaper

Unzulässigkeit der Datenübermittlung in die USA - Studie

Unzulässigkeit der Datenübermittlung in die USA

Das EuGH-Urteil „Schrems II“ und seine Folgen

Herausgeber: Centrum für Europäische Politik

Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU an in den USA niedergelassene Unternehmen gehört für viele europäische Unternehmen zum Geschäftsalltag. Die EU-Datenschutzgrundverord-nung1 (DSGVO) erlaubt derartige Übermittlungen in Drittländer allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem „Schrems II“-Urteil2 im Juli 2020 er-neut schonungslos aufgezeigt, dass die Hürden für rechtmäßige Datentransfers in Drittländer hoch gesetzt sind.

Nach dem „Schrems II“-Urteil des EuGH dürfen Transfers personenbezogener Daten in die USA nicht mehr auf den „Pri-vacy-Shield“-Beschluss gestützt werden, weil die USA keinen ausreichenden Datenschutz bieten. Derzeit werden Datentransfers daher meist auf Standardvertragsklauseln gestützt, deren Nutzung grundsätzlich zulässig bleibt.

Erfahren Sie mehr zu den Voraussetzungen für die Datenübermittlungen in Drittländer, dem „Schrems II“-Urteil des EuGH und die Konsequenzen und Umsetzung daraus sowie sonstige aktuelle Entwicklungen und Ausblick zum Datenschutz. 

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