Dr. Daniel Vos
Keine kurze Beschreibung vorhanden
Keine ausführliche Beschreibung vorhanden
Philipp Rouget
Head of FINEX - Germany and Austria, Willis Towers Watson Versicherungsmakler GmbH, Frankfurt
Philipp Rouget ist als Leiter Financial Lines, Cyber und M&A bei Willis Deutschland tätig und verantwortet das FINEX-Geschäft in Deutschland und Österreich. Er berät nationale und internationale Unternehmen zu komplexen D&O-, Cyber-, FI- und W&I-Risiken, entwickelt marktführende Deckungskonzepte und steuert umfassende Ausschreibungs- und Platzierungsprozesse. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der strategischen Begleitung von C-Level-Entscheidern, Rechts- und Compliance-Einheiten sowie in der Weiterentwicklung innovativer Versicherungs- und Analyseansätze im Corporate-Umfeld.
Heiko Lange
Head of Claims Financial Lines (FINEX), Willis Towers Watson Versicherungsmakler GmbH, Köln
Heiko Lange ist seit Mai 2025 Head of Claims FINEX (Financial, Executive and Professional Risk) Germany and Austria beim international tätigen Großmakler Willis Towers Watson (WTW). Er ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Nach mehrjähriger selbständiger anwaltlicher Tätigkeit im Kapitalanlagerecht - dort mit Schwerpunkt auf geschlossenen Fonds und Anwaltshaftung - wechselte er vor sieben Jahren in die Schadenabteilung eines Financial-Lines-Spezialmaklers. Seine Expertise liegt in der strategischen Steuerung und Abwicklung komplexer Schadenfälle, insbesondere aus dem Bereich der Organhaftung, der Berufshaftpflicht- und der Vertrauensschadenversicherung. Dabei agiert er im Spannungsfeld zwischen Versicherungsnehmern, versicherten Personen, deren Rechtsanwälten und den Versicherern. Seine umfangreichen Erfahrungen aus der Schadenbearbeitung bringt Herr Lange bei WTW in die Weiterentwicklung der Versicherungsbedingungen ein. Organhaftungsfälle entstehen zunehmend im Kontext von Unternehmensinsolvenzen. Die Pflichtverletzungen, die zu D&O-Schäden führen, stehen häufig in unmittelbarem Zusammenhang mit der Krise - etwa durch verspätete Insolvenzantragstellung, Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife oder unzureichende Risikovorsorge.
24.04.2026
24.04.2026
von 9.00 - 17.00 Uhr
online
online
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation inklusive der Downloadmöglichkeit dieser Unterlagen, Arbeitsessen, Erfrischungen und Kaffeepausen.
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet eine umfangreiche Dokumentation inklusive der Downloadmöglichkeit dieser Unterlagen, Arbeitsessen, Erfrischungen und Kaffeepausen.
Robin Reichelt
Konferenzmanager Financial Services
+49 6221 500-870
r.reichelt@forum-institut.de
Profitieren Sie bei diesem Seminar vom Know-how eines TOP-Experten, der seit 15 Jahren an der Schnittstelle Versicherungsrecht und Insolvenz berät. Vertiefen Sie Ihr Wissen in Bezug auf praxis- und insolvenzspezifische Fragen, erfahren Sie, worauf Sie bei der Vertragssgestaltung achten sollten und lernen Sie bewährte Taktiken bei Haftungs- und Deckungsfragen zieklsicher anzuwenden.
Ziel des Seminars ist es, die besonderen Schnittstellen zwischen D&O-Versicherung und Insolvenzverfahren systematisch und praxisorientiert aufzubereiten.
Die Teilnehmenden erhalten einen fundierten Überblick über Markttrends, rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Rechtsprechung und lernen, die D&O-Versicherung als strategische Masseressource im Insolvenzverfahren optimal zu nutzen.
Anhand von Case Studies werden typische Konfliktlagen und Haftungsrisiken identifiziert und konkrete Handlungsoptionen entwickelt, um Deckungspotenziale zu sichern, Rückforderungsrisiken zu vermeiden und die Kommunikation mit Versicherern effizient zu gestalten.
Philipp Rouget, Heiko Lange
Dr. Daniel Vos
Dr. Daniel Vos
Dr. Daniel Vos, Philipp Rouget, Heiko Lange
Dr. Daniel Vos, Philipp Rouget, Heiko Lange
Dr. Daniel Vos, Philipp Rouget, Heiko Lange
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung aus zwingenden Gründen (COVID-19 betreffend) kurzfristig zu virtualisieren.
Wenn das Seminar Corona-bedingt nicht in Präsenz stattfinden darf, virtualisieren wir, und informieren Sie über den Umstand, dass das Seminar nun Online stattfinden wird. Wenn Sie an einem virtuellen Seminar nicht teilnehmen möchten, und uns das umgehend mitteilen, dann können Sie nach der Virtualisierungsinformation komplett risikolos stornieren, es wird keine Gebühr fällig (auch keine Bearbeitungsgebühr).
Eine Präsenzveranstaltung kommt für Sie nicht in Frage und Sie möchten lieber online teilnehmen?
Möglicherweise können wir Ihnen helfen und Ihnen das Seminar mit unserem professionellen Streaming-Dienstleister - live und interaktiv - an Ihren Arbeitsplatz oder in Ihr Home-Office bringen. Sprechen Sie mich dazu an: Robin Reichelt, Konferenzmanager Financial Services, Tel: +49 6221 500 870 oder per Mail r.reichelt@forum-institut.de
Welchen Sinn macht eine Versicherung, die im Ernstfall nicht zahlt? Diese Frage müssen sich Manager und Gesellschafter stellen, die für ihre Entscheidungen als Organ eines Unternehmens nach Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Falle einer Insolvenz haftbar gemacht werden können und selbst bezahlen müssen. Bislang wurde von Gesellschaften eine D&O-Versicherung abgeschlossen, um gerade im Insolvenzfall das Privatvermögen der Entscheider zu schützen. Denn abhängig von der Unternehmensgröße und der Dauer der Krise können hohe Millionenbeträge im Raum stehen. Doch der jüngste Beschluss des OLG Düsseldorf reißt eine Lücke in den Risikoschutz: Sofern CFOs, Manager, Gesellschafter und andere entscheidenden Organe Zahlungen tätigen, obwohl das eigene Unternehmen bereits insolvenzreif ist, muss die D&O-Versicherung des Unternehmens nicht einspringen, wenn ein Insolvenzverwalter diese Zahlungen später von den Entscheidern zurückverlangt. Betroffen sind keineswegs nur Einzelfälle: Die Erstattung verbotener Zahlungen ist eine der häufigsten Forderungen von Insolvenzverwaltern gegen entscheidende Organe von Unternehmen. Ob ein Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht, ist in Krisenphasen oftmals nur schwer zu erkennen. Hier die korrekte Entscheidung zu treffen und dabei haftungsfrei zu bleiben stellt nun eine gewaltige Herausforderung dar. Aber auch für die Versicherungsbranche besteht ein Risiko, auch wenn es auf den ersten Blick danach aussieht, als würde die Versicherungsbranche von der Entscheidung der Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf profitieren. Greift der Versicherungsschutz an dieser Stelle tatsächlich nicht mehr, dürfte die Nachfrage nach D&O-Versicherungen eklatant zurückgehen. Dieses Seminar bietet für alle Beteiligten das notwendige Praxis-Know-how um für die aktuelle Gemengelage die richtige Herangehensweise zu finden.
Durch Urteil vom 20. Juli 2018 (Az.: 4 U 93/16) hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gemäß § 64 GmbH-Gesetz deckt.
Praxisfolgen: Deutlich verschärftes Haftungsrisiko! Die Entscheidung des OLG Düsseldorf hat für Führungskräfte von Unternehmen, Insolvenzverwalter, Versicherungsmakler und Industrieversicherer große praktische Bedeutung, denn es kommt in Insolvenzverfahren oft vor, dass Insolvenzverwalter wegen der Regelung in § 64 GmbH-Gesetz die Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen in Anspruch nehmen. § 64 GmbH-Gesetz ist das schärfste Haftungsschwert bei Nichtbeachtung der Insolvenzreife einer Gesellschaft. Im Ergebnis kann sie zu einer persönlichen Haftung jedes einzelnen Geschäftsführers für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft führen. Gerade bei großen Unternehmen mit hohem Umsatz und hohen Auszahlungen ist dies sehr gefährlich, weil ein Insolvenzverwalter nur darlegen muss, welche Auszahlung nach Eintritt der Insolvenzreife noch getätigt wurde. Geschäftsführer und Vorstände müssen deshalb in einer Krise des Unternehmens die finanzielle Lage der Gesellschaft ständig beobachten. Von ihnen wird erwartet, dass sie sich gegebenenfalls sofort sachkundigen Rat einholen. Tun sie dies nicht, kann es infolge des Urteils des OLG Düsseldorf dazu kommen, dass sie in einer Insolvenz ohne Versicherungsschutz dastehen und mit ihrem Privatvermögen voll haften.
Der BGH hat entschieden, dass Geschäftsführer bei einer Sanierung in Eigenverwaltung wie Insolvenzverwalter zu handeln haben. Konkret bedeutet das: CFOs und andere Manager mit Organhaftung haften künftig auch gegenüber den Gläubigern des Unternehmens für etwaige Pflichtverletzungen. Das persönliche Risiko für die betroffenen Geschäftsführer in Eigenverwaltungen steigt durch das Urteil also deutlich.
Eine D&O-Versicherung kann hier einen wirksamen Schutz bieten. Viele große Versicherer haben mit der Einführung der Insolvenz in Eigenverwaltung im Rahmen der ESUG-Reformen vor sechs Jahren ihre Policen angepasst. Trotzdem gibt es zahlreiche verdeckte Fallstricke: Möglicherweise ist die D&O-Versicherung bereits durch unerkannte Verfehlungen im Vorfeld ausgeschöpft, etwa bei zu später Insolvenzantragstellung.
In diesem Seminar erfahren Sie, worauf Sie als Versicherer/Versicherter achten sollten!
Klagen wegen Schadensersatz gegen Geschäftsführer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nehmen zu. Managerhaftung (inkl. D&O-Versicherungen) gerät immer mehr als Masseressource in den Fokus der Insolvenzverwalter.
Im Rahmen dieses Seminars erarbeiten Sie, Lösungsansätze für praxisrelevante Fragestellungen, die bei der Gestaltung und Verbesserung von Produkten sowie von Versicherungsbedingungen auftreten können. Dabei lernen Sie, wie Sie Haftungsansprüche effektiv durchsetzen können.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Risiken bei Haftungs- und Deckungsprozessen richtig einzuschätzen und zu begrenzen sowie unberechtigte Ansprüche seitens des Insolvenzverwalters abzuwehren. Vertiefen und erweitern Sie Ihre Kenntnisse - stets mit dem Blick auf aktuellste Entwicklungen in Praxis und Rechtsprechung.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen - und gleichzeitig Ihrer Fortbildungsverpflichtung nachzukommen. Selbstverständlich erhalten Sie ein Zertifikat, das den Erfordernissen des § 15 FAO entspricht.
Gesamteindruck
Praxisnutzen
Die Bodensee Rechtstage sind gleichzeitig Netzwerktreffen und Fachtagung der insolvenz(-nahen), südwestdeutschen Sanieru...
Praxisrelevante und rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen verstehen lernen, d...
Der Online-Lehrgang dient in erster Linie dazu, Ihr Know-how bei der Bearbeitung von Problemkrediten, bei der Umsetzung ...
Die Bewertung eines Unternehmens ist eine komplexe Aufgabe, die mehrere Methoden erfordert, um ein umfassendes Bild des ...
Einkommensteuer im Insolvenzverfahren verständlich und auf den Punkt gebracht. In diesem Online-Seminar erhalten Sie die...
Sie suchen eine individuell konzipierte Schulung zum Insolvenzanfechtung oder wünschen eines unserer offenen Seminare zu...
Details
Auf Basis der aktuellen BGH-Rechtsprechung lernen Sie in diesem Seminar die unverzichtbaren Grundlagen zur Prüfung und e...
Details
Kennen Sie schon das Online-Magazin Krise und Chance, welches in Zusammenarbeit mit Schultze & Braun monatlich ersch...
Details
So urteilen Ihre Kollegen:
Referent brennt für das Vortragen, sehr angenehm!